In diesen Tagen läuft wiederum die Pfingstaktion für Renovabis, der Solidaritätsaktion der Deutschen Katholiken mit den Menschen in Mittel- und Osteuropa. In dieser Zeit laufen normalerweise Kampagnen und diverse Aktionen in den Diözesen und Pfarreien um auf diese Solidaritätsaktion aufmerksam zu machen. Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen fallen all diese Maßnahmen aus, sind die Gottesdienstbesucher auch an Pfingsten erheblich reduziert, was zu massiven Spendenausfällen führt.
Deshalb die Bitte, in Ihrem Verband, in Ihrer Pfarrei und Gemeinde für diese wichtige Spendenaktion zu werben, denn der Bedarf ist groß. Weiterlesen …
Zum diesjährigen ökumenischen Kirchentag bieten die Katholische Landvolkbewegung (KLB), der Evangelische Dienst auf dem Land (EDL) und die Evangelische Landjugendakademie Altenkirchen (LJA) in Kooperation einen ganz besonderen Gottesdienst an. Unter dem Motto „Schau hin! …es wächst!“ geht es an Himmelfahrt (13.05.2021 von 16:00 – ca. 18:30 Uhr) raus in die Natur zu einem digital-analogen Erlebnisgottesdienst. Wir feien den Gottesdienst jeder für sich vor seiner eigenen Haustür aber trotzdem gemeinsam durch digitale Vernetzung im Internet. Gemeinsam wollen wir beten, Gottes Schöpfung und sich selbst in der Natur spüren und uns über unsere Erlebnisse austauschen. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit mit Ihnen bei diesem besonderen Erlebnisgottesdienst.
Gentechnik muss auch in Zukunft strikt reguliert werden
KLB ist Teil eines breiten Bündnisses
Seit Jahren werden die unterschiedlichsten Argumente für und gegen Gentechnik in der Landwirtschaft ausgetauscht. Mit der Entdeckung der sog. Genschere CRISPR/Cas und ihre Einordnung als Gentechnik durch den Europäischen Gerichtshof entflammte diese Diskussion erneut. Insbesondere die Vertreter*innen der Agrochemie wollen die neue Technik aus dem Anwendungsbereich des Gentechnikgesetzes und den damit verbundenen Regulierungen und Zulassungsprüfungen herausnehmen.
Die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) fordert gemeinsam mit 94 Organisationen aus den Bereichen Umwelt-, Tier- und Naturschutz, Entwicklungspolitik, Kirchen, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Züchtung, Lebensmittelwirtschaft und Imkerei sowie Jugendorganisationen die Bundesregierung auf, in Deutschland und auf europäischer Ebene alle derzeitigen wie künftigen Gentechnikmethoden und die daraus entstehenden gentechnisch veränderten Organismen (GVO) weiterhin unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht zu regulieren und zu kennzeichnen. Nur so können die Sicherheit von Mensch und Umwelt sowie die Wahlfreiheit von Landwirt*innen und Verbraucher*innen dauerhaft gewährleistet werden.
Auch die neuen gentechnischen Verfahren müssen auf der Basis des Vorsorgeprinzips bewertet und ihre „Produkte“ gekennzeichnet und transparent, zugelassen und rückverfolgbar sein. Der Blick auf die neuen Anwendungen wie Gene-Drive-Organismen, die auch wildlebende Arten betreffen und nicht mehr einholbare negative Folgen für ganze Ökosysteme zur Folge haben können, macht dies umso dringlicher.
Das gemeinsame Positionspapier „Gentechnik auch in Zukunft strikt regulieren“ finden Sie hier:
„Gott selbst hört nicht auf, jedes seiner Kinder zu segnen“. Dieser Satz auf die Frage, ob die Kirche die Vollmacht hat, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen, ist aus Sicht der Katholischen Landvolkbewegung Deutschland der wichtigste Satz in der Antwort der Glaubenskongregation. Mit seinem Nein zur Segnung homosexueller Partnerschaften hat sich der Vatikan von der Lebensrealität und vielen aktiven gläubigen Mitgliedern entfernt. Die Ausführungen der Glaubenskongregation entsprechen in keiner Weise einem zeitgenössisch-wissenschaftlichen Verständnis von menschlicher Sexualität. Es ist nicht mehr zu vermitteln, dass Kirche jede ungerechtfertigte Diskriminierung ablehnt, „Menschen mit homosexuellen Neigungen mit Respekt und Takt“ aufgenommen werden sollen und wenige Worte später mit Berufung auf den Plan Gottes der Segen für verantwortungsvolle Partnerschaften als verboten erklärt wird. Weiterlesen …
Das Gesetz zu unlauteren Handelspraktiken darf das Hauptziel nicht aus dem Blick verlieren
Rhöndorf, 22. Februar 2021. Heute beschäftigt sich der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft mit einem Entwurf zum Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG-E). Mit diesem Gesetz soll die EU-Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette umgesetzt werden. Die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) und die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) KLB begrüßen die Vorlage eines Regelwerks, befürchten allerdings, dass mit dem Entwurf v.a. der Schutz der Landwirt*innen als Primärerzeuger*innen in der Lieferkette nicht sichergestellt ist. Sie machen deshalb auf Änderungsbedarf aufmerksam.
Ungleichheit zwischen „klein“ und „groß“ beenden
In einem Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zeigen die beiden Verbände vorhandenen Handlungsbedarf auf dem Weg zu wirksamen Verboten unlauterer Handelspraktiken auf. Das in dieser Branche vorhandene Ungleichgewicht zwischen „kleinen“ Lieferant*innen und den „großen“ Unternehmen in der Nahrungsmittelindustrie ermöglicht es bis heute, von liefernden Vertragspartner*innen Zugeständnisse abzuverlangen, die ihresgleichen suchen. Die einseitige Änderung des Preises durch die*den Käufer*in oder die Pflicht der*des Lieferant*in die Kosten zu tragen, die durch Fehlverhalten des Personals der*des Käufer*in entstehen, sind nur zwei Beispiele für das, was heute üblich ist und zukünftig verboten werden soll.
Vorteile für die Landwirtschaft klar hervorheben
Das vorgelegte Regelwerk ist für KLB und KLJB wesentlich, um unlautere Handelspraktiken zwischen den Akteur*innen zu beseitigen. „Uns ist besonders wichtig, dass der mit der EU‑Richtlinie erreichte Fokus auf die Landwirtschaft erhalten bleibt. Dies darf nicht gefährdet werden“, stellt Nicole Podlinski, KLB fest.
Lieferkettengesetz muss mit einbezogen werden
Wie bereits vorgesehen, muss das Gesetz auch dann Anwendung findet, wenn nur eine der beteiligten Parteien ihren Sitz in der EU hat. Besonders wichtig ist hierbei, dass das zu erwartende Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettengesetz) mit einbezogen wird und klar gestellt werden muss, wie das Zusammenspiel dieser beiden Gesetze sein wird. Die beiden Regelwerke dürfen sich nicht gegenseitig aushebeln und es darf nicht zu administrativen Verzögerungen durch ungeregelte Zuständigkeiten innerhalb Deutschlands kommen.
Unlautere Handelsbeziehungen klar definieren und beenden
„Unlautere Handelspraktiken sind immer unlauter und müssen klar benannt werden“, betont Sarah Schulte-Döinghaus, KLJB. Sie können nicht durch eine Definition im Entwurf „lauter“ werden. Außerdem sei die Auflistung als abschließende Regelung ausgestaltet. „Wir fordern, dass der Katalog an unlauteren Handelsbeziehungen offen bleibt und jederzeit erweitert werden kann, sodass zukünftig keine Lücken im Gesetz entstehen“, so Schulte-Döinghaus weiter. Als Lösung schlagen die beiden Verbände die Formulierung einer Generalklausel sowie die Aufzählung von möglichen Beispielen vor.
Existenzsichernde Preise müssen das Ziel sein
KLB und KLJB fordern darüber hinaus eine unabhängige Preisbeobachtungsstelle einzurichten, die Richtwerte für Mindestpreise ermittelt, um den Verkauf von Lebensmitteln unterhalb der Produktionskosten von Primärerzeuger*innen zu verhindern und kostendeckende und existenzsichernde Preise sicherzustellen. Eine ordentliche Ausgestaltung des Gesetzes ist für die Landwirt*innen von großer Bedeutung.
Die weiteren Anmerkungen zum Entwurf des AgrarOLkG-E können im Einzelnen dem beigefügten Schreiben an die Ausschussmitglieder entnommen werden.
Nachhaltige Landwirtschaft gibt es nur mit fairen Preisen für die Landwirtinnen und Landwirte!
ZdK, KLB und KLJB unterstützen die Ziele des Agrarmarktstrukturgesetzes
Bonn, 27. Januar 2021. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), die katholische Landvolkbewegung (KLB) und die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) unterstützen eine Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, über das heute in einer ersten Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird. Anlass ist die Überführung einer EU-Richtlinie in nationales Recht, die erstmals einen EU-weit einheitlichen Mindestschutz zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette vorsieht. Weiterlesen …
Wir, die KLB Deutschland und der Evangelische Dienst auf dem Land (EDL), unser Kooperationspartner bei diesem Fachforum, gingen diesen Fragen gemeinsam mit: Frau Annegret Zander von der Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und Initiatorin von DorfMooc und Professor Andreas Büsch, Professor für Medienpädagogik und Kommunikationswissenschaften, KH Mainz, Leiter der Clearingstelle Medienpädagogik der Deutschen Bischofskonferenz nach. Weiterlesen …
Dezentrale Strukturen in der Nahrungsmittelversorgung sind elementare Stabilitätsfaktoren nicht nur in Krisenzeiten. Im Jahr 2020 erhielt Regionalität eine neue Bedeutung und Wertschätzung. Diese gilt es zu erhalten, digital zu stützen und zu fördern und das worldwideweb als Instrument für ein neues Miteinander zu nutzen. Bei unserer digitalten Veranstaltung auf dem Zukunftsforum Ländliche Entwicklung wurden verschiedene Praxisbeispiele vorgestellt, die sich der regionalen Versorgung, der Stärkung der heimischen Landwirtschaft, der Nachhaltigkeit von Lebensmitteln und den Produzenten und Händlern vor Ort widmen. Welche ökonomischen, ökologischen, sozialen und organisatorischen Vor- und Nachteile haben bereits erarbeitete digitale Werkzeuge und Prozesse? Was benötigen die Beteiligten, um in der Wertschöpfungskette wirksam zu sein? Diese Fragen wurden am Mittwoch, dem 20. Januar 2021 auf unserer Veranstaltung in Kooperation mit dem Bundesverband der Regionalbewegungen e.V. von 15 bis 17 Uhr diskutiert. Weiterlesen …
Am 20. und 21. Januar 2021 findet das 14. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung: „Alles digital oder doch wieder ‚normal‛? Neue Formen von Arbeit und Teilhabe als Chance für die ländlichen Räume“ statt, dieses Mal ebenfalls digital – und die KLB Deutschland ist dabei! Weiterlesen …
Die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) unterstützt die geplante gemeinsame Zulassung, Verteilung sowie einen gemeinsamen Impfbeginn in Europa. „Ein gemeinsames Vorgehen wird die EU stärken“ so der Bundesvorsitzende der KLB Korbinian Obermayer. Der Impfstoff gegen tödliche Krankheiten ist ein Gemeinschaftsgut. Die Verteilung der zugelassenen Impfstoffe ist ein politischer Akt der Solidarität. Dies gilt besonders für den Zugang in den Ländern des Globalen Südens und damit die weltweite Verteilung des Impfstoffes.
Entwicklungsländer sind besonders gefährdet
„Dort wo aufgrund von Wassermangel und Hunger, Armut und räumlicher Enge weder Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können, ist es umso notwendiger schnell zu impfen“ so der Vorstand der KLB.
Die KLB unterstützt deswegen die Verteilung über weltweite Kanäle wie die internationale Initiative COVAX der Weltgesundheitsorganisation und der EU. „Konkret wäre es jetzt wichtig, COVAX mit mehr Geld auszustatten, um die Verteilung und Impfung in Entwicklungsländern zu unterstützen“ so Nicole Podlinski die Bundesvorsitzende der KLB. Zwar beteilige sich Deutschland mit mehr als einer halben Milliarde Euro, noch aber fehlen Mittel.
„Wichtig dabei ist“ so der Bundesvorstand der KLB, dass „Impfstoff nicht als politisches Druck- oder Machtmittel missbraucht wird. Diese Gefahr könnte bestehen, wenn einzelne Länder und nicht multilaterale Institutionen den Impfstoff als Hilfslieferung“ anbieten und anstelle multilateraler Initiativen wie COVAX verteilen.