Gentechnikfreie Landwirtschaft muss gesichert werden!

KLB Deutschland fordert im Trilog die Berücksichtigung von Wahlfreiheit, Koexistenz und die Einhaltung des Vorsorgeprinzips

 In Brüssel wird über neue Regelungen für die sogenannten neuen Gentechniken (NGT) diskutiert. Sowohl nach dem Vorschlag der EU-Kommission als auch der Änderungen durch das EU-Parlament und den EU-Ministerrat sollen zukünftig nahezu 90 – 95 % der neuen Gentechnik-Pflanzen ohne Risikoprüfung angebaut und deren Produkte verkauft werden können. Derzeit wird im sog. Trilog nach einer gemeinsamen Lösung gesucht.

Ohne Kennzeichnung – das heißt ohne Erkennbarkeit für die Landwirt*innen und die Verbraucher*innen – , ohne Rückholbarkeit, ohne jegliche Schutzmöglichkeiten vor Kontaminationen und ohne Haftungsregelungen wird das Vorsorgeprinzip, das noch immer in der EU gilt, außer Kraft gesetzt. Vor diesem Hintergrund hat die KLB Deutschland auf ihrer Bundesversammlung am Freitag im Kloster Heiligkreuztal ihre Position für eine gentechnikfreie Landwirtschaft erneuert. Mit dem Antrag des Verbandes katholisches Landvolk (VKL) Rottenburg-Stuttgart, der schon 2010 im Verfahren zum Gentechnikgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht mit seiner Expertise eingebunden war, werden die Triolog-Partner (EU-Kommission, EU-Parlament und den EU-Rat) aufgefordert, folgende Kriterien vorzusehen und ihre Entscheidung danach auszurichten:

  1. Das in der EU bewährte Vorsorgeprinzip muss eingehalten werden und alle NGT vor der Zulassung einer Risikoprüfung unterzogen werden.
  1. Die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher muss erhalten bleiben. Das ist nur möglich, wenn NGT-Produkte gekennzeichnet sind.
  1. Mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ werden jährlich in Deutschland 17 Mrd. € Umsatz beim Lebensmitteleinzelhandel erzielt. In Zeiten einer schwächelnden Wirtschaft, dürfen solche Erfolge nicht ausgehebelt werden. Eine Kennzeichnung ist unabdingbar.
  1. Die Koexistenz für landwirtschaftliche Betriebe mit und ohne Gentechnik muss aufrecht erhalten bleiben. NGT anbauende Betriebe müssen weiterhin dafür Sorge tragen, dass eine Kontamination anderer Flächen und Chargen verhindert wird.
  1. Patente auf Leben lehnen wir ab. Wir fordern, bei der Patenterteilung mindestens die Europäische Patentrichtlinie einzuhalten.

Der Beschluss wurde von der Bundesversammlung der KLB Deutschland wurde einstimmig gefasst und ist hier im Wortlaut abrufbar
2025-05-10 Gentechnikfreie Landwirtschaft_Beschluss_BV 2025

„Als Verband für die Menschen im ländlichen Raum wollen wir, dass Landwirtinnen und Landwirte auch weiterhin gentechnikfrei wirtschaften könne. Dies gilt für ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe gleichermaßen. Wahlfreiheit und Koexistenz sind die Grundlage eines guten Miteinanders. Wir wollen entscheiden können, was wir anbauen und was wir essen. Das geht nur über eine gut sichtbare Kennzeichnung entlang der gesamten Wertschöpfungskette und die Verhinderung der Kontamination!“ so der Vorsitzende der KLB Deutschland Dr. Kurt Kreiten.