Archiv nach Monat: Mai 2023

Breites Bündnis fordert mehr Unterstützung bei der Umsetzung von Agroforstsystemen

Die KLB Deutschland gehört zu den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern des Offenen Briefes an die zuständigen Ministerinnen und Minister auf Bundes- und Landesebene, sich stärker für e Agroforstsystemen einzusetzen.

Agroforst kann eine Möglichkeit sein, den Herausforderungen des Klimawandels in der Landwirtschaft auch in Europa zu begegnen und durch verändertes Wirtschaften mit den Klimaänderungen besser zurechtzukommen. Gleichzeitig werden Agroforstsysteme ein Ansatz sein, dem Klimawandel, wenn auch nicht Einhalt zu bieten, so doch weitere CO2 Senken zur Verfügung zu stellen. In unseren internationalen Projekten ist er selbstverständlicher Teil der Veränderung. In Deutschland bzw. Europa muss er es noch werden. Daher fordern wir eine stärkere Unterstützung für die Anlage und Unterhaltung von Agroforstsystemen!

Der Brief ist hier zu finden:2023-05 Forderungen Offener Brief – Jetzt Umsetzung von Agroforstsystemen voranbringen

 

 

Einladung zum Studientag mit Betriebsbesichtigung im Rahmen des F.R.A.N.Z.-Projektes am 2. Juni 2023

 

Quelle: Pixabay

Wer sich dafür interessiert, wie auf landwirtschaftlichen Betrieben das Thema Artenschutz und Biodiversität heute schon verwirklicht wird, sollte sich das Datum 2. Juni 2023 vormerken.

Die ausführliche Einladung mit allen Informationen finden Sie hier:
2023-06-02 Einladung_F.R.A.N.Z._Projekt_Betriebsbesichtigung

Quelle: Pixabay

Wir freuen uns auf viele Interessierte, die bei diesem Studientag mit dabei sind!
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine Anmeldung unter bettina.locklair@klb-deutschland.de

Das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung muss gesichert werden

AbL, BDM und KLB warnen davor, bewährtes EU-Gentechnikrecht aufgrund hypothetischer Versprechen zu opfern

Aufgrund der aktuellen Debatte um die mögliche Deregulierung der neuen Gentechniken (NGT) haben sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Katholische Landvolkbewegung (KLB) in einem gemein­samen Brief an die EU-Kommissionspräsidentin, den Vizepräsidenten und die verantwortlichen Kommissare gewandt. Sie plädieren dafür, das bewähr­te EU-Gentechnikrecht auch weiter für die neuen Gentechnik-Verfahren anzuwenden – nur so sei das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel­erzeugung und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft umsetzbar.

Manfred Gilch, Vorstandsmitglied des BDM und BDM-Landesvorsitzender in Bayern betont: „Wir haben uns in jahrelanger mühseliger Arbeit einen „Ohne Gentechnik“ – Markt aufgebaut, in dem wir auch tierische Produkte wie Milch, Eier und Geflügelfleisch ohne den Einsatz von Gentechnik-Pflanzen transparent anbieten. Weil wir Bäuer:innen frei in der Entscheidung sein wollen, diese Produkte anbieten zu können und weil ein Großteil der Verbraucher:innen in Europa keine Gentechnik auf dem Teller will. In Europa wird gerade mal auf 0,1% der Anbaufläche GV-Mais angebaut. Diese Gentechnik-Anbaufreiheit Europas ist ein großer Wettbewerbsvorteil für europäische Bäuer:innen, sowohl für den inländischen, aber auch für den asiatischen und amerikanischen Markt. Würden NGT-Pflanzen dereguliert, könnten wir die Gentechnikfreiheit unserer konventionellen und ökologischen Erzeugung nicht mehr sicherstellen. Wir würden unsere Märkte verlieren – und womöglich müssten weitere Betriebe aufgeben. Deshalb fordern wir die EU-Kommission auf, am bewährten EU-Gentechnikrecht festzuhalten, auch bei den neuen Gentechniken.“

Elisabeth Waizenegger, Milchbäuerin in Bayern und Mitglied im Bundesvorstand  der AbL sagt: „Wir Bäuer:innen tragen Verantwortung für die Erzeugung  unserer Lebensmittel. Dieser können wir aber nur gerecht werden, wenn wir auch weiterhin selbstbestimmt entscheiden können, was wir aussäen, anbauen und ernten. Bisher sind es rein hypothetische Industrie-Versprechen, dass man mit den neuen Gentechnik-Verfahren scheinbar klimafitte, nachhal­tige Gentechnik-Pflanzen erzeugen könnte. Darauf sollten Bäuer:innen und vor allem die EU-Kommission nicht leichtfertig hereinfallen. Unser bewährtes EU-Gentechnikrecht, das auf dem Vorsorgeprinzip beruht, sollte nicht aufgrund von Konzerninteressen geopfert werden. Eine Deregulierung wäre ein Freibrief für Gentechnik-Konzerne. Ihre Gentechnik-Pflanzen kämen einfach so, unerkannt und unkontrollierbar in unsere Lebensmittelerzeugungskette und in unsere Umwelt und sie wären nicht mehr rückholbar. Risiken und Folgeschäden müsste die Gesellschaft zahlen und wir Bäuer:innen würden auf den Schäden sitzen bleiben. Das widerspricht den EU-Nachhaltigkeitszielen. Sehr geehrte Kommission: Sorgen Sie für zukunftsfeste Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung und dafür, dass wir auch weiterhin das Recht auf gentechnikfreie konventionelle und ökologische Erzeugung und Essen haben.“

Bettina Locklair, Bundesgeschäftsführerin der KLB warnt: „Bereits jetzt zeichnet sich eine neue Patentierungswelle durch die NGTs ab. Patente schränken den Zugang zu genetischen Ressourcen, also zum Ausgangsmaterial für weitere Züchtungen, ein oder machen ihn ganz unmöglich. Damit werden Innovationen verhindert. Schon jetzt berichten mittelständische Züchter:innen, dass die Gefahr von Patentstreitigkeiten ihre Züchtung verhindert. Wir aber brauchen eine breite vielfältige Züchter:innenlandschaft und eine Sortenvielfalt in Europa, um den Herausforderungen des Klimawandels begegnen zu können. Die Erfahrungen mit den bisherigen gentechnisch veränderten Organismen zeigen, dass wirtschaftliche Interessen großer Unternehmen im Vordergrund stehen, nicht aber eine nachhaltige Landwirtschaft.“

Den Brief finden Sie hier: 2023-05-19_AbL_BDM_KLB_Brief an EU-Kommission_Recht auf gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittel sichern

Nur mit den Menschen im ländlichen Raum gelingt die notwendige Energiewende

KLB fordert eine differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Arten der Energieerzeugung

Auf ihrer Bundesversammlung in Rastatt am vergangenen Wochenende hat sich die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) intensiv mit der Energiegewinnung im ländlichen Raum befasst und Leitlinien und Vorstellungen entwickelt.

Sie wirft dabei den Blick auf den ländlichen Raum, der lange Zeit der selbstverständliche Lieferant von Nahrungsmitteln, Energie (Holz) und Futter für die Tiere in Stadt und Land war. Erst durch die Industrialisierung und die verstärkte Nutzung von Kohle, Öl und Gas hatte sich dies in den letzten 150 – 200 Jahren geändert. Inzwischen gewinnen der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen und die Nutzung von Flächen für die Energiegewinnung (PV, Windanlagen, Biogas) wieder stark an Bedeutung und fordern mehr Fläche. Derzeit sind dies 16% der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Ein Wert, der schon die vorindustrielle Größenordnung erreicht.

Der Beschluss der KLB Deutschland war durch einen Antrag des Landesvorstandes der KLB Bayern initiiert worden. Gerd Schneider, Vertreter des Landesvorstandes der KLB Bayern, und Hans Egger, Stellvertretender Bundesvorsitzender der KLB Deutschland, sind sich einig, dass die zukünftige Energiegewinnung nachhaltig, ökologisch und sozial gerecht sein muss. „Der ländliche Raum kann mit regenerativer Energiegewinnung viel dazu beitragen, um unabhängiger von fossilen Rohstoffen und von hohen Energieimporten zu werden“, so Hans Egger. Gerd Schneider betont, „die damit verbundene Wertschöpfung muss den Menschen im ländlichen Raum zugutekommen“.

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Tempolimit 130 km/h auf allen Autobahnen

Die KLB Deutschland fordert auf der Bundesversammlung in Rastatt die sofortige Einführung eines allgemeingültigen Tempolimits von 130 km/h auf allen deutschen Autobahnen

Der Antrag der Katholischen Landbewegung (KLB) Diözesanverband Freiburg auf der Bundesversammlung, die KLB Deutschland möge sich für die sofortige Einführung eines allgemein gültigen Tempolimits von 130 km/h auf allen deutschen Autobahnen aussprechen, wurde von den Delegierten einstimmig angenommen. Gleichzeitig haben sie den Bundesvorstand der KLB Deutschland beauftragt, durch geeignete Maßnahmen auf die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Fraktionen einzuwirken, ein dementsprechendes Gesetz zu erlassen.

In der Begründung verwiesen die Antragsteller auf das Grundanliegen der KLB, die Bewahrung der Schöpfung und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen! Nicht zuletzt gilt dies mit Blick darauf, den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Umwelt zu hinterlassen. Die dramatischen Entwicklungen des Klimawandels erfordern auch von der deutschen Gesellschaft, das Mögliche zu tun, um die Pariser Klimaziele doch noch zu erreichen. Auch wenn Studien recht unterschiedliche Einsparpotenziale des CO²-Ausstosses bei einem Tempolimit aufzeigen, so ist doch unbestritten, dass ein Tempolimit sofort und ohne großen Aufwand den Spritverbrauch und damit die verkehrsbedingten CO²-Emissionen senken würde. Willkommene Nebeneffekte wären die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie ein entspannteres Fahren auf den Autobahnen. Es wird Zeit, dass Deutschland, das einzige Land in Europa ohne generelles Tempolimit auf Autobahnen, diese Ausnahmestellung aufgibt.