Die Katholische Landvolkbewegung (KLB) bedauert die fortbestehende Erlaubnis des Kükentötens, sieht aber auch positive Aspekte eines entsprechenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. „Wir lehnen das Töten männlicher Küken aus rein ökonomischen Gründen ab“, sagte die stellvertretende KLB-Bundesvorsitzende Bettina Locklair auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“. Zugleich begrüßte sie, dass die Erlaubnis nur noch für eine Übergangszeit besteht.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstag entschieden, dass Legehennenbetriebe männliche Küken weiterhin kurz nach dem Schlüpfen töten dürfen. Die Aufzucht von Hähnen, die keine Eier legen und kaum Fleisch für die Mast ansetzen, ist für die Betriebe unwirtschaftlich.