WIR SIND BEREIT!

Katholische Entscheidungsträger_innen bekräftigen eigenen Willen zur Transformation

Der Bundesvorstand der KLB Deutschland gehört zu den 80 Entscheidungsträgerinnen und -träger der katholischen Kirche, die in einem gemeinsamen, eindringlichen Appell an die Politik mehr Einsatz für den Klimaschutz fordern. Sie fordern insbesondere, „endlich die Klimaschutzbremsen zu lockern“ sowie „verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Zeitpläne“, die sie dabei unterstützen, den eigenen CO2-Fußabdruck zu verringern.

„Wir sind bereit, Klimaschutz konkret umzusetzen, die notwendigen Veränderungen anzugehen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen.“ Dafür sind klare Rahmenbedingungen erforderlich. Gemeinsam mit den Bischöfen aus Limburg, Köln und Eichstätt, den Verantwortlichen von insgesamt 34 Caritasverbänden – darunter der Deutsche Caritasverband, die Diözesancaritasverbände in den Bistümern Köln, Rottenburg-Stuttgart, Dresden-Meißen – und fünf Fachverbänden der Caritas, die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), der Bundesvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, 14 Ordensober_innen sowie zahlreiche andere katholische Persönlichkeiten haben den Text unterzeichnet. Viele dieser Organisationen haben ihre Treibhausgasemissionen selbst bereits substantiell gemindert oder befinden sich auf dem Weg dahin Weiterlesen …

Deregulierung neuer Gentechniken wird Patente auf Saatgut und Lebensmittel befördern

100 Institutionen aus Europa haben sich in einem offenen Brief an die europäischen Agrarminister und an die EU-Kommissare für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, und für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Thierry Breton, gewandt. Sie warnen deutlich vor einer Flut von patentiertem Saatgut, Pflanzen, Tieren und Lebensmitteln, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für gentechnisch veränderte Organismen gelockert werden.

Anlass ist der am Mittwoch in Brüssel vorgestellte Verordnungsentwurf zum Gentechnikrecht. Für Organismen, die mit den sog. neuen Gentechniken – NGT´s – entstanden sind, sollen demnach die bewährten Regeln – Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Zulassungsverfahren –, die aktuell in der EU für die Gentechnik in der Landwirtschaft gelten, keine Anwendung mehr finden. Weiterlesen …

Synodalität muss auf allen kirchlichen Ebenen etabliert werden

Die KLB  verpflichtet sich, den Weg der Erneuerung aktiv zu gestalten

Die KLB Deutschland war über ihre Bundesvorsitzende Nicole Podlinski als Synodale aktiv am Synodalen Weg beteiligt. Zudem hat sie sich im Laufe der Jahre intensiv im Bundesarbeitskreis Landpastoral und auf den Bundesversammlungen mit der Zukunft der Kirche befasst. In einem offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und an den Vorsitzenden der Pastoralkommission im Januar dieses Jahres hatte die KLB bereits die Bitte formuliert: „ermöglichen Sie den Verbänden und den Christ*innen in unserer Kirche Segens- und Kirchort zu sein.“

Auf der Bundesversammlung 2023 geht die KLB Deutschland weiter. Im grundlegenden Beschluss „Die Etablierung der Synodalität muss auf allen kirchlichen Ebenen erfolgen“ verpflichtet sie sich selbst, „den Weg der Erneuerung aktiv zu gestalten. Sie wird ein intergenerationelles Projekt der Entwicklung von Modellen zur kreativen Neugestaltung der Kirche initiieren. Sie wird selbstbewusst die Neugestaltung leben.“ Dieser Beschluss fußt auf dem Grundgedanken, dass katholische Verbände besondere Kirch- oder Segensorte sind. In ihnen wird synodale Verständigung gelebt, im wertschätzenden Dialog miteinander Glaube kreativ ermöglicht und der pastorale Raum nicht territorial verstanden, sondern als Raum der Beziehungen. Professor D. Micheal N. Ebertz aus Freiburg beschrieb die Verbände und damit die KLB als spirituelle Ladesäulen. Damit die Verbände gleichberechtigte legitime Orte kirchlicher Präsenz sein dürfen ist noch ein intensiver Weg zu gehen.

In den nächsten Wochen wird sich der Arbeitskreis Landpastoral gemeinsam mit dem Arbeitskreis Gesellschaft und Familie mit der Ausgestaltung des Projektauftrages durch die Bundesversammlung befassen. „In der KLB verkünden Ehrenamtliche und Hauptamtliche, Theolog*innen und Nicht-Theolog*innen, Geweihte und Nicht-Geweihte geschwisterlich den Menschen von heute die Frohe Botschaft und bieten spirituelle Heimat.  Damit können wir Beispiel gebend sein für eine Kirche von morgen“, so der Bundessseelsorger Hubert Wernsmann. „Wir lassen Menschen, die an dieser Kirche leiden, nicht allein, sind für spirituell Suchende offen und werden daraufhin arbeiten, dass dies auch für andere Bereiche unserer Kirche eine Selbstverständlichkeit wird.“

Der Beschluss der KLB Deutschland „Die Etablierung der Synodalität muss auf allen kirchlichen Ebenen erfolgen“ ist beigefügt. Weitere inhaltliche Positionen können unter https://klbdeutschland.de/landpastoral/ eingesehen und abgerufen werden.

 

Den Beschluss im Wortlaut finden Sie hier: 2023-04-29 Synodalität auf allen Ebenen Beschluss der KLB

Breites Bündnis fordert mehr Unterstützung bei der Umsetzung von Agroforstsystemen

Die KLB Deutschland gehört zu den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern des Offenen Briefes an die zuständigen Ministerinnen und Minister auf Bundes- und Landesebene, sich stärker für e Agroforstsystemen einzusetzen.

Agroforst kann eine Möglichkeit sein, den Herausforderungen des Klimawandels in der Landwirtschaft auch in Europa zu begegnen und durch verändertes Wirtschaften mit den Klimaänderungen besser zurechtzukommen. Gleichzeitig werden Agroforstsysteme ein Ansatz sein, dem Klimawandel, wenn auch nicht Einhalt zu bieten, so doch weitere CO2 Senken zur Verfügung zu stellen. In unseren internationalen Projekten ist er selbstverständlicher Teil der Veränderung. In Deutschland bzw. Europa muss er es noch werden. Daher fordern wir eine stärkere Unterstützung für die Anlage und Unterhaltung von Agroforstsystemen!

Der Brief ist hier zu finden:2023-05 Forderungen Offener Brief – Jetzt Umsetzung von Agroforstsystemen voranbringen

 

 

Einladung zum Studientag mit Betriebsbesichtigung im Rahmen des F.R.A.N.Z.-Projektes am 2. Juni 2023

 

Quelle: Pixabay

Wer sich dafür interessiert, wie auf landwirtschaftlichen Betrieben das Thema Artenschutz und Biodiversität heute schon verwirklicht wird, sollte sich das Datum 2. Juni 2023 vormerken.

Die ausführliche Einladung mit allen Informationen finden Sie hier:
2023-06-02 Einladung_F.R.A.N.Z._Projekt_Betriebsbesichtigung

Quelle: Pixabay

Wir freuen uns auf viele Interessierte, die bei diesem Studientag mit dabei sind!
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine Anmeldung unter bettina.locklair@klb-deutschland.de

Das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung muss gesichert werden

AbL, BDM und KLB warnen davor, bewährtes EU-Gentechnikrecht aufgrund hypothetischer Versprechen zu opfern

Aufgrund der aktuellen Debatte um die mögliche Deregulierung der neuen Gentechniken (NGT) haben sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Katholische Landvolkbewegung (KLB) in einem gemein­samen Brief an die EU-Kommissionspräsidentin, den Vizepräsidenten und die verantwortlichen Kommissare gewandt. Sie plädieren dafür, das bewähr­te EU-Gentechnikrecht auch weiter für die neuen Gentechnik-Verfahren anzuwenden – nur so sei das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel­erzeugung und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft umsetzbar.

Manfred Gilch, Vorstandsmitglied des BDM und BDM-Landesvorsitzender in Bayern betont: „Wir haben uns in jahrelanger mühseliger Arbeit einen „Ohne Gentechnik“ – Markt aufgebaut, in dem wir auch tierische Produkte wie Milch, Eier und Geflügelfleisch ohne den Einsatz von Gentechnik-Pflanzen transparent anbieten. Weil wir Bäuer:innen frei in der Entscheidung sein wollen, diese Produkte anbieten zu können und weil ein Großteil der Verbraucher:innen in Europa keine Gentechnik auf dem Teller will. In Europa wird gerade mal auf 0,1% der Anbaufläche GV-Mais angebaut. Diese Gentechnik-Anbaufreiheit Europas ist ein großer Wettbewerbsvorteil für europäische Bäuer:innen, sowohl für den inländischen, aber auch für den asiatischen und amerikanischen Markt. Würden NGT-Pflanzen dereguliert, könnten wir die Gentechnikfreiheit unserer konventionellen und ökologischen Erzeugung nicht mehr sicherstellen. Wir würden unsere Märkte verlieren – und womöglich müssten weitere Betriebe aufgeben. Deshalb fordern wir die EU-Kommission auf, am bewährten EU-Gentechnikrecht festzuhalten, auch bei den neuen Gentechniken.“

Elisabeth Waizenegger, Milchbäuerin in Bayern und Mitglied im Bundesvorstand  der AbL sagt: „Wir Bäuer:innen tragen Verantwortung für die Erzeugung  unserer Lebensmittel. Dieser können wir aber nur gerecht werden, wenn wir auch weiterhin selbstbestimmt entscheiden können, was wir aussäen, anbauen und ernten. Bisher sind es rein hypothetische Industrie-Versprechen, dass man mit den neuen Gentechnik-Verfahren scheinbar klimafitte, nachhal­tige Gentechnik-Pflanzen erzeugen könnte. Darauf sollten Bäuer:innen und vor allem die EU-Kommission nicht leichtfertig hereinfallen. Unser bewährtes EU-Gentechnikrecht, das auf dem Vorsorgeprinzip beruht, sollte nicht aufgrund von Konzerninteressen geopfert werden. Eine Deregulierung wäre ein Freibrief für Gentechnik-Konzerne. Ihre Gentechnik-Pflanzen kämen einfach so, unerkannt und unkontrollierbar in unsere Lebensmittelerzeugungskette und in unsere Umwelt und sie wären nicht mehr rückholbar. Risiken und Folgeschäden müsste die Gesellschaft zahlen und wir Bäuer:innen würden auf den Schäden sitzen bleiben. Das widerspricht den EU-Nachhaltigkeitszielen. Sehr geehrte Kommission: Sorgen Sie für zukunftsfeste Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung und dafür, dass wir auch weiterhin das Recht auf gentechnikfreie konventionelle und ökologische Erzeugung und Essen haben.“

Bettina Locklair, Bundesgeschäftsführerin der KLB warnt: „Bereits jetzt zeichnet sich eine neue Patentierungswelle durch die NGTs ab. Patente schränken den Zugang zu genetischen Ressourcen, also zum Ausgangsmaterial für weitere Züchtungen, ein oder machen ihn ganz unmöglich. Damit werden Innovationen verhindert. Schon jetzt berichten mittelständische Züchter:innen, dass die Gefahr von Patentstreitigkeiten ihre Züchtung verhindert. Wir aber brauchen eine breite vielfältige Züchter:innenlandschaft und eine Sortenvielfalt in Europa, um den Herausforderungen des Klimawandels begegnen zu können. Die Erfahrungen mit den bisherigen gentechnisch veränderten Organismen zeigen, dass wirtschaftliche Interessen großer Unternehmen im Vordergrund stehen, nicht aber eine nachhaltige Landwirtschaft.“

Den Brief finden Sie hier: 2023-05-19_AbL_BDM_KLB_Brief an EU-Kommission_Recht auf gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittel sichern

Nur mit den Menschen im ländlichen Raum gelingt die notwendige Energiewende

KLB fordert eine differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Arten der Energieerzeugung

Auf ihrer Bundesversammlung in Rastatt am vergangenen Wochenende hat sich die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) intensiv mit der Energiegewinnung im ländlichen Raum befasst und Leitlinien und Vorstellungen entwickelt.

Sie wirft dabei den Blick auf den ländlichen Raum, der lange Zeit der selbstverständliche Lieferant von Nahrungsmitteln, Energie (Holz) und Futter für die Tiere in Stadt und Land war. Erst durch die Industrialisierung und die verstärkte Nutzung von Kohle, Öl und Gas hatte sich dies in den letzten 150 – 200 Jahren geändert. Inzwischen gewinnen der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen und die Nutzung von Flächen für die Energiegewinnung (PV, Windanlagen, Biogas) wieder stark an Bedeutung und fordern mehr Fläche. Derzeit sind dies 16% der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Ein Wert, der schon die vorindustrielle Größenordnung erreicht.

Der Beschluss der KLB Deutschland war durch einen Antrag des Landesvorstandes der KLB Bayern initiiert worden. Gerd Schneider, Vertreter des Landesvorstandes der KLB Bayern, und Hans Egger, Stellvertretender Bundesvorsitzender der KLB Deutschland, sind sich einig, dass die zukünftige Energiegewinnung nachhaltig, ökologisch und sozial gerecht sein muss. „Der ländliche Raum kann mit regenerativer Energiegewinnung viel dazu beitragen, um unabhängiger von fossilen Rohstoffen und von hohen Energieimporten zu werden“, so Hans Egger. Gerd Schneider betont, „die damit verbundene Wertschöpfung muss den Menschen im ländlichen Raum zugutekommen“.

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Tempolimit 130 km/h auf allen Autobahnen

Die KLB Deutschland fordert auf der Bundesversammlung in Rastatt die sofortige Einführung eines allgemeingültigen Tempolimits von 130 km/h auf allen deutschen Autobahnen

Der Antrag der Katholischen Landbewegung (KLB) Diözesanverband Freiburg auf der Bundesversammlung, die KLB Deutschland möge sich für die sofortige Einführung eines allgemein gültigen Tempolimits von 130 km/h auf allen deutschen Autobahnen aussprechen, wurde von den Delegierten einstimmig angenommen. Gleichzeitig haben sie den Bundesvorstand der KLB Deutschland beauftragt, durch geeignete Maßnahmen auf die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Fraktionen einzuwirken, ein dementsprechendes Gesetz zu erlassen.

In der Begründung verwiesen die Antragsteller auf das Grundanliegen der KLB, die Bewahrung der Schöpfung und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen! Nicht zuletzt gilt dies mit Blick darauf, den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Umwelt zu hinterlassen. Die dramatischen Entwicklungen des Klimawandels erfordern auch von der deutschen Gesellschaft, das Mögliche zu tun, um die Pariser Klimaziele doch noch zu erreichen. Auch wenn Studien recht unterschiedliche Einsparpotenziale des CO²-Ausstosses bei einem Tempolimit aufzeigen, so ist doch unbestritten, dass ein Tempolimit sofort und ohne großen Aufwand den Spritverbrauch und damit die verkehrsbedingten CO²-Emissionen senken würde. Willkommene Nebeneffekte wären die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie ein entspannteres Fahren auf den Autobahnen. Es wird Zeit, dass Deutschland, das einzige Land in Europa ohne generelles Tempolimit auf Autobahnen, diese Ausnahmestellung aufgibt.

Bundesversammlung der KLB vom 28. bis zum 30.4.2023 in Rastatt

Von Freitag, dem 28. April, bis Sonntag, den 30. April, wird die KLB sich zu ihrer jährlichen Bundesversammlung zusammenfinden. 70 Delegierte aus ganz Deutschland befassen sich mit den Aktivitäten des vergangenen Jahres und mit den Vorhaben der Zukunft. Neben formalen Aspekten stehen einige inhaltliche Anträge zur Diskussion, die von Diözesanverbänden eingebracht wurden.

Dr. Kurt Kreiten, Bundesvorsitzender der KLB: „Hier zeigt sich die Bandbreite der Themen, die für die KLB wichtig sind und von ihr und ihren Mitgliedern tatkräftig vertreten werden: So wird über den ländlichen Raum als Energielieferant für Stadt und Land – Leitlinien und Vorstellungen zur Umsetzung der Energiewende – debattiert oder das Tempolimit von 130 km/h auf allen Autobahnen eingefordert werden.“

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Vielfalt in den Blick nehmen – Einladung zum Fotowettbewerb

Im  Mai vergangenen Jahres startete die neue bundesweite Kampagne der Katholischen Landvolkbewegung Deutschland (KLB). Seitdem hat es bundesweit zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten gegeben, die über das Thema Artenschutz informierten und Menschen zum Mitmachen aufforderten. Nun ruft die KLB zu einem Fotowettbewerb auf und lädt alle, die gerne in ihrer Freizeit fotografieren, dazu ein!

„Es ist eine großartige und vielfältige Welt, in der wir leben – noch!“ so die stellvertretende Bundesvorsitzende Dagmar Feldmann. „Wir fordern die Menschen auf, ihr Augenmerk auf diese Vielfalt zu lenken. Beleuchten Sie die Gefahren für die Biodiversität und die Ursachen des Artensterbens. Aber noch wichtiger ist uns, dass und wie wir alle zum Erhalt der Vielfalt beitragen können!“

Daher sucht die KLB Deutschland die schönsten Fotos, die genau dieses in den Blick rücken: die Schönheit, die Gefährdung oder die Aktivitäten und Aktionen, die zum Erhalt der Biodiversität beitragen.

Die 12 besten Fotos werden in einer Ausstellung und in einem Kalender veröffentlicht und erhalten eine weitere kleine Überraschung. Die Bilder sollen den Lauf der Jahreszeiten widerspiegeln.

Einsendeschluss ist der 31.1.2024

Die Preisverleihung findet am 27. April 2024 in Köln statt.

Teilnahmebedingungen (kurz):

Jede/r Teilnehmer*in versichert mit der Unterschrift auf dem Teilnahmeformular, dass er/sie alleinige/r Urheber*in der zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten ist, dass er/sie über die Arbeiten und die daran bestehenden Nutzungsrechte und übertragbaren Urheberrechte frei verfügen darf und dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind. Er/Sie steht dafür ein, dass jegliche auf den Bildern abgebildeten Personen mit der Abbildung und der Veröffentlichung einverstanden sind. Er/Sie steht weiter dafür ein, dass hinsichtlich der auf den Bildern abgelichteten Gegenstände keine Rechte Dritter bestehen oder diese ausdrücklich mit der Abbildung und Veröffentlichung einverstanden sind. Er/Sie stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei.

Die Bilder dürfen nachbearbeitet sein. Die Fotos müssen eine Auflösung von mindestens 8 Megapixeln haben. Das entspricht 2400 Pixel an der kurzen und 3600 Pixel an der langen Bildkante.

Die Bilder sollen per Mail /wetransfer an fotowettbewerb@klb-deutschland.de geschickt werden.

Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden sich unter https://klbdeutschland.de/achtung-leben-vielfaeltig-und-grossartig/.

Dort kann auch das Teilnahmeformular heruntergeladen werden, das den Bildern beizufügen ist.