Rente

Pressemeldung - Pflege stärker anerkennen

Häusliche Pflege stärker in der Rente anerkennen

Katholische Verbände fordern deutliche Nachbesserung im Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Schon seit langem setzt sich das Rentenbündnis katholischer Verbände für die stärkere Anerkennung von gesellschaftlich notwendiger Arbeit wie Erziehung und Pflege in der Rentenversicherung ein. Der Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes sieht eine grundlegende Neugestaltung der rentenrechtlichen Absicherung von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen vor. Die Beitragszahlung für Pflegepersonen wird im Zweiten Pflegestärkungsgesetz differenziert nach Pflegegraden und dem Erhalt von Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder Pflegesachleistungen. Aus Sicht der im Bündnis engagierten Verbände reichen die angestrebten Verbesserungen, die insbesondere in den höheren Pflegegraden zum Tragen kommen, bei weitem nicht aus. So ist die Beitragszahlung in den Pflegegraden 2 und 3 geringer als die in den derzeitigen Pflegestufen 1 und 2. Pflegepersonen, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 pflegen, erhalten gar keine Leistungen. Die verbesserte Anerkennung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung in den höheren Pflegegraden 4 und 5 wird mit einer geringeren Berücksichtigung in den unteren Pflegegraden 1 und 2 erkauft. Das Rentenbündnis fordert, die rentenrechtliche Absicherung von familiär und ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen im Zweiten Pflegestärkungsgesetz deutlich nachzubessern. Die Anerkennung der familiären und ehrenamtlichen Pflegeleistung in der Rentenversicherung muss stärker ausgebaut werden. Die im Bündnis zusammengeschlossenen Verbände fordern, dass für ein Jahr Pflege in der Rentenversicherung mindestens 0,5 Entgeltpunkte ab dem Pflegegrad 1 und bei schwerer Pflege bis zu einem Entgeltpunkt anerkannt werden, unabhängig davon ob Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder Pflegesachleistungen bezogen werden. Für pflegende Angehörige, die Alterssicherungsleistungen empfangen, soll ein Alterspflegebonus in der Rente gutgeschrieben werden, der in der Höhe den Entgeltpunkten für Pflege in der Rente entspricht.
Die Neugestaltung der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen im zweiten Pflegestärkungsgesetz muss als Chance genutzt werden, die gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Leistung der Pflege sehr viel stärker als bisher in der Rentenversicherung anzuerkennen.
Hintergrund: Zum Rentenbündnis gehören der Familienbund der Katholiken (FDK), die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), die Katholische Landvolkbewegung (KLB) und das Kolpingwerk Deutschland. Mit dem Rentenmodell der solidarischen Alterssicherung will das Bündnis das umlagefinanzierte, solidarische und leistungsbezogene System der gesetzlichen Rentenversicherung stärken, die Existenz im Alter durch eine Sockelrente sichern und Altersarmut verhindern, eine eigenständige Alterssicherung von Frauen und Männern anstreben, sowie Erziehungs- und Pflegezeiten stärker anerkennen.
Ansprechpartnerin für das Rentenbündnis: Lucia Schneiders-Adams

Katholische Verbände kritisieren Zuschussrente

Katholische Verbände kritisieren Zuschussrente

Von der Leyens Vorschlag lässt die Lebensleistung außer Acht und verhindert Altersarmut auf Dauer nicht

Berlin, 22. September 2011 – Der Vorschlag von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, Altersarmut durch eine „Zuschussrente“ zu bekämpfen, wird von den katholischen Verbänden scharf kritisiert. Alternativ bringen der Familienbund der Katholiken, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) und das Kolpingwerk Deutschland ihr eigenes Rentenmodell in den Rentendialog der Bundesregierung ein.

„Wir bedauern sehr, dass das Sockelrentenmodell der Katholischen Verbände im Regierungsdialog bisher keine Berücksichtigung gefunden hat. Denn eine nachhaltige Vermeidung von Altersarmut wird im bestehenden System nicht funktionieren“, so Ulrich Vollmer, Bundessekretär des Kolpingwerks Deutschland. Die Zuschussrente greife viel zu kurz, da die Hürden für die Aufstockung der Rentenbezüge viel zu hoch seien. „Nur wenige werden die Voraussetzungen erfüllen. Eine zunehmende Zahl von Menschen wird trotz dieser Zuschussrente auf die Grundsicherung im Alter angewiesen bleiben“, erläutert Elisabeth Bußmann, Vorsitzende des Familienbunds der Katholiken. „Das trifft besonders auf viele Selbstständige zu“, ergänzt Hildegard Frey, Vorstandsmitglied der Katholischen Landvolkbewegung Deutschland.

Zwar begrüßen die Verbände, dass von der Leyens Entwurf Erziehungszeiten bei der Berechnung der erforderlichen Versicherungsjahre großzügig berücksichtigt. Dies werde den in Erziehung und Pflege erbrachten Leistungen jedoch nicht gerecht. „Eine echte Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten würde bedeuten, dass dadurch auch tatsächlich mehr Rentenanwartschaften aufgebaut werden. Die Zuschussrente jedoch bleibt wie die Grundsicherung im Alter bedürftigkeitsorientiert und belohnt nicht Lebensleistung“ betont Maria Theresia Opladen, Bundesvorsitzende der kfd. Und der Bundesvorsitzende der KAB, Georg Hupfauer, stellt fest: „Altersarmut lässt sich nur bekämpfen, wenn Renten in Zukunft nicht mehr ausschließlich auf Erwerbsarbeit beruhen.“

Die katholischen Verbände sind überzeugt, dass ihr Rentenmodell durch die Einführung einer existenzsichernden Sockelrente langfristig nicht nur Armut verhindert, sondern auch Anreize schafft, in das solidarische und leistungsbezogene System der gesetzlichen Rentenversicherung einzuzahlen. Darüber hinaus führt die bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten verbunden mit dem existenzsichernden Sockel zu einer echten Anerkennung der Erziehungsleistungen von Eltern.

Hintergrund:
In ihrem alternativen Rentenmodell wollen die katholischen Verbände mit der Sockelrente eine weitere Säule in der gesetzlichen Alterssicherung einführen. So soll der Faktor Arbeit entlastet und allen Menschen in Deutschland eine eigenständige Alterssicherung ermöglicht werden. Basis der Sockelrente ist die Einbeziehung aller in das System der solidarischen Alterssicherung. Bei den Beitragszahlungen zur Sockelrente sollen zudem alle Einkünfte berücksichtigt werden. Die Sockelrente wird zusätzlich zur Arbeitnehmerpflichtversicherung und der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge aufgebaut.
Weitere Informationen unter www.buendnis-Sockelrente.de