
- 02. Dez. 2025
- by Bettina Locklair
- in Aktuell
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Gentechnikfreie Landwirtschaft muss auch zukünftig noch möglich sein!
KLB Deutschland fordert im Trilog die Berücksichtigung von Wahlfreiheit, Koexistenz und die Einhaltung des Vorsorgeprinzips sowie das Verbot von Biopatenten
Morgen steht in Brüssel eine weitreichende Entscheidung zu den neuen Regelungen für die sogenannten neuen Gentechniken (NGT) an. Die Gefahr, dass zukünftig nahezu 90 – 95 % der neuen Gentechnik-Pflanzen ohne Risikoprüfung angebaut und deren Produkte verkauft werden können, ist zu groß. Eine Lösung, die Wahlfreiheit gewährleistet und Biopatente verhindert, scheint nicht in Sicht zu sein.
Ohne Kennzeichnung – das heißt ohne Erkennbarkeit für die Landwirt*innen und die Verbraucher*innen – , ohne Rückholbarkeit, ohne jegliche Schutzmöglichkeiten vor Kontaminationen und ohne Haftungsregelungen wird das Vorsorgeprinzip, das noch immer in der EU gilt, außer Kraft gesetzt. Vor diesem Hintergrund hat der Beschluss der KLB Deutschland für eine gentechnikfreie Landwirtschaft eine besondere Aktualität. Auch für die morgige Sitzung werden die Triolog-Partner (EU-Kommission, EU-Parlament und den EU-Rat) aufgefordert, folgende Kriterien vorzusehen und ihre Entscheidung danach auszurichten:
- Das in der EU bewährte Vorsorgeprinzip muss eingehalten werden und alle NGT vor der Zulassung einer Risikoprüfung unterzogen werden.
- Die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher muss erhalten bleiben. Das ist nur möglich, wenn NGT-Produkte gekennzeichnet sind.
- Mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ werden jährlich in Deutschland 17 Mrd. € Umsatz beim Lebensmitteleinzelhandel erzielt. In Zeiten einer schwächelnden Wirtschaft, dürfen solche Erfolge nicht ausgehebelt werden. Eine Kennzeichnung ist unabdingbar.
- Die Koexistenz für landwirtschaftliche Betriebe mit und ohne Gentechnik muss aufrecht erhalten bleiben. NGT anbauende Betriebe müssen weiterhin dafür Sorge tragen, dass eine Kontamination anderer Flächen und Chargen verhindert wird.
- Patente auf Leben lehnen wir ab. Wir fordern, bei der Patenterteilung mindestens die Europäische Patentrichtlinie einzuhalten.
Insbesondere für die Problematik der Biopatente wird auf das Verbandsübergreifende Papier Einschränkung von Biopatenten für Züchtung und Landwirtschaft dringend geboten verwiesen: 2025-06-12 Positionspapaier_Biopatente_final_komplett
„Als Verband für die Menschen im ländlichen Raum wollen wir, dass Landwirtinnen und Landwirte auch weiterhin gentechnikfrei wirtschaften könne. Dies gilt für ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe gleichermaßen. Wahlfreiheit und Koexistenz sind die Grundlage eines guten Miteinanders. Wir wollen entscheiden können, was wir anbauen und was wir essen. Das geht nur über eine gut sichtbare Kennzeichnung entlang der gesamten Wertschöpfungskette und die Verhinderung der Kontamination!“ so der Vorsitzende der KLB Deutschland Dr. Kurt Kreiten
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