EU-Ministerrat hat der Deregulierung von Produkten aus neuer Gentechnik zugestimmt

Wahlfreiheit und Koexistenz, Verbraucherschutz und Vorsorgeprinzip sind nicht mehr gewährleistet, wenn das Europaparlament ebenfalls zustimmt.

Ohne Kennzeichnung – das heißt ohne Erkennbarkeit für die Landwirt*innen und die Verbraucher*innen – , ohne Rückholbarkeit, ohne jegliche Schutzmöglichkeiten vor Kontaminationen und ohne Haftungsregelungen wird das Vorsorgeprinzip, das noch immer in der EU gilt, außer Kraft gesetzt.

In den vergangenen Wochen haben wir uns mit anderen Verbänden gemeinsam an die deutschen Minister und Ministerinnen gewandt. Sie scheinen unseren Argumenten gefolgt zu sein. Deutschland hat dem Vorschlag im Rat nicht zugestimmt – Danke dafür an dieser Stelle.

Der Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister und unsere Argumente finden Sie hier

Gemeinsamer Verba¨ndebrief an BMLEH zum vorla¨ufigen Trilog-Beschluss der geplanten NGT-Verordnung_12.12.2025

Nun müssen Sie aktiv werden! Schreiben Sie an Ihre Europaangeordneten! Nutzen Sie gerne unsere Argumente!

Vor dem aktuellen Hintergrund hat der Beschluss der KLB Deutschland für eine gentechnikfreie Landwirtschaft eine besondere Aktualität. Wir fordern die Mitglieder im EU-Parlament auf, bei ihrer Entscheidung folgende Kriterien vorzusehen und ihre Entscheidung danach auszurichten:

  1. Das in der EU bewährte Vorsorgeprinzip muss eingehalten werden und alle NGT vor der Zulassung einer Risikoprüfung unterzogen werden.
  2. Die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher muss erhalten bleiben. Das ist nur möglich, wenn NGT-Produkte gekennzeichnet sind.
  3. Mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ werden jährlich in Deutschland 17 Mrd. € Umsatz beim Lebensmitteleinzelhandel erzielt. In Zeiten einer schwächelnden Wirtschaft, dürfen solche Erfolge nicht ausgehebelt werden. Eine Kennzeichnung ist unabdingbar.
  4. Die Koexistenz für landwirtschaftliche Betriebe mit und ohne Gentechnik muss aufrecht erhalten bleiben. NGT anbauende Betriebe müssen weiterhin dafür Sorge tragen, dass eine Kontamination anderer Flächen und Chargen verhindert wird.
  5. Patente auf Leben lehnen wir ab. Wir fordern, bei der Patenterteilung mindestens die Europäische Patentrichtlinie einzuhalten.

Insbesondere für die Problematik der Biopatente wird auf das Verbandsübergreifende Papier Einschränkung von Biopatenten für Züchtung und Landwirtschaft dringend geboten verwiesen:  2025-06-12 Positionspapaier_Biopatente_final_komplett