Energie

Differenzierte Betrachtung der Energieerzeugung

Auf ihrer Bundesversammlung in Rastatt am vergangenen Wochenende hat sich die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) intensiv mit der Energiegewinnung im ländlichen Raum befasst und Leitlinien und Vorstellungen entwickelt. Sie wirft dabei den Blick auf den ländlichen Raum, der lange Zeit der selbstverständliche Lieferant von Nahrungsmitteln, Energie (Holz) und Futter für die Tiere in Stadt und Land war. Erst durch die Industrialisierung und die verstärkte Nutzung von Kohle, Öl und Gas hatte sich dies in den letzten 150 – 200 Jahren geändert. Inzwischen gewinnen der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen und die Nutzung von Flächen für die Energiegewinnung (PV, Windanlagen, Biogas) wieder stark an Bedeutung und fordern mehr Fläche. Derzeit sind dies 16% der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Ein Wert, der schon die vorindustrielle Größenordnung erreicht. Der Beschluss der KLB Deutschland war durch einen Antrag des Landesvorstandes der KLB Bayern initiiert worden.

Den Beschluss im Wortlaut finden Sie hier: 2023-03-29 Energie vom Land Beschluss der KLB

Freiflächenphotovoltaik

Tank und Teller, Batterie und Brot, Energie und Essen – und trotzdem: Nahrungsmittelproduktion auf landwirtschaftlichen Nutzflächen hat immer Vorrang

Positionspapier der KLB Deutschland zur Freiflächenphotovoltaik beschlossen auf der Bundesversammlung am 25. September 2021

 

Zur Erreichung der Pariser Klimaziele ist schnelles Handeln erforderlich. Das hat uns der jüngste IPCC Bericht zur Klimafolgenforschung noch einmal sehr deutlich gemacht. Dazu ist auch eine verstärkte Nutzung von Photovoltaikstrom auf Freiflächen – auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen – in der politischen Diskussion. Es ist ein Zubau von 15 GWp jährlich notwendig, um die angestrebten Klimaziele bis 2050 zu erreichen (15 GWp benötigen eine Fläche von ca. 16.000 Fußballfeldern bzw. 12.000 ha). Dieser Zubau ist über Gebäudeanlagen nur eingeschränkt möglich und deutlich teurer als mit Freiflächenanlagen. Sie ist ein bedeutender Baustein der Energiewende, der preiswert und klimaneutral die dringend notwendige Lücke schließen kann, um den schnellen Ausstieg aus Kohle und Atomenergie ermöglichen kann.

Trotz aller Eile ist jedoch bei der Umsetzung Augenmaß, Umsicht und sorgfältige Planung notwendig. Laut mehrerer Studien werden kurzfristig allein zur Kompensation der Atomenergie Freiflächenanlagen in der Größenordnung von 250.000 ha und langfristig ca. 2,5 Millionen Hektar benötigt. Auch wenn die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen nach derzeitigem Stand erst ab einer Mindestfläche von 10 bis 20 Hektar gewährleistet ist, ist eine Begrenzung dringend geboten. Das entspricht etwa der durchschnittlichen Eigentumsfläche eines Hofes im Münsterland.

Die landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland ist mit 16,5 Millionen Hektar begrenzt. Die Nutzung dieser Flächen für Photovoltaikanlagen tritt damit in Konkurrenz zu Flächen für die Nahrungsmittel-, Futtermittelerzeugung, Energiepflanzenanbau und für nachwachsende Rohstoffe. Diese Konkurrenzsituation führt schnell zu weiter steigenden Preisen für die Fläche, da die versprochenen Renditen selbst bei fruchtbarem Ackerboden um ein Vielfaches höher liegen als im Ackerbau. Zudem locken überregionale Investoren schon heute mit lukrativen Angeboten, so dass auch die Wertschöpfung den ländlichen Regionen verloren geht.

Daher ist eine soziale, ökonomische und ökologische Folgenabschätzung dringend erforderlich. In NRW z.B. müssen die Landes-, Regional- und Flächennutzungspläne diese Entwicklung steuern, aber auch erst ermöglichen.

Die KLB fordert mit dieser Erklärung Steuerungskriterien ein und benennt auch erste, an denen sich zukünftig der notwendige Ausbau der Freiflächenphotovoltaik orientieren kann. Die Anlagen binden die Flächen für 20-30 Jahre. Die Flächen unterhalb der Module bieten wertvolle Räume für Biodiversität und Naturschutz, sind aber für landwirtschaftliche Nutzung unwirtschaftlich.

  1. Landwirtschaftliche Nutzflächen sollten auch langfristig vorrangig der Lebensmittel- und Futtermittelerzeugung vorbehalten werden. Die Erzeugerpreise von Lebensmitteln und Energie müssen sich langfristig auf gleichem Niveau einpendeln.
  2. Der ökologische Wert der Standorte ist bei der Auswahl zu berücksichtigen, die eine wertvolle Vernetzung der Standorte gewährleisten und könnte zudem vorrangig für ökologische Ausgleichsmaßnahmen angerechnet werden.
  3. An geeigneten Standorten sollte „Agriphotovoltaik“- die gleichzeitige Nutzung der Flächen für Nahrungsmittel und Energie – möglich gemacht und gefördert werden.
  4. Da wo es sinnvoll und möglich ist, bleibt für uns der Ausbau der Photovoltaik auf Dach- und anderen Flächen auch weiterhin vorrangig. Uns scheinen diese Potentiale noch lange nicht ausgeschöpft. Verbesserte Investitionsanreize und -förderung, dürfen nicht vernachlässigt werden.
  5. Es sind Modelle zu bevorzugen, welche die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen durch regionale Energiegenossenschaften oder Stadtwerke vorsehen. Insbesondere die umliegenden Bewohner und Landwirte sind an der Wertschöpfung angemessen zu beteiligen. Ihr Lebensraum, ihre bisherigen Lebensgrundlagen müssen durch alternative Einkommen gesichert werden. Dadurch werden lokale und regionale Wertschöpfungskreisläufe ermöglicht.
  6. Diese regionalen Modelle ermöglichen auch den Verzicht auf lange Stromtrassen und machen regionale Stromnetze stabiler und wirtschaftlicher.

 

In den Veredelungsstandorten des westfälischen und oldenburgischen Münsterlandes werden für den Umbau der Tierhaltung im Sinne des Tierwohls weiterhin mehr Flächen benötigt. Dieser sensible Prozess der Transformation darf nicht gestört werden. Andererseits kann Freiflächenphotovoltaik eine wertvolle Ergänzung zum Familieneinkommen bei sinkenden Tierzahlen werden. Diesen Konflikt gilt es sorgfältig abzuwägen. Insbesondere in Regionen mit hohen Pachtanteilen sind Strukturbrüche zu vermeiden.

Wir stehen für einen Energiemix regenerativen Energien, wobei Sonnen- und Windenergie einen bedeutenden Beitrag leisten müssen. Wir stehen aber auch für eine gerechte Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner der ländlichen Räume, die die Energiewende durch Eingriffe in Ihren Lebensraum sichern.

Oesede, den 25. September 2021

Hier können Sie den Beschluss als pdf abrufen:

Beschluss der BV Freiflächenphotovoltaik 21-09-25

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Ethische Bewertung der Energiegewinnung aus Weizen

Getreideverbrennung zur energetischen Nutzung.

Der Mix macht’s – so überschrieb eine Zeitung in NRW den Testlauf von Getreide-Verbrennung. Landwirte können schlechte Erntequalitäten sinnvoll verwerten. So betrachtet fragt man sich:

Warum eigentlich nicht?
„Wir brauchen Brot für die Welt und nicht Brot für den Ofen“ – so hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der ev. Kirchen in NRW. Aber davon kann heute keine Rede sein, denn in NRW z. B. werden der Getreide-Verbrennung enge Grenzen gesetzt. Es gibt zunächst  nur genehmigte Ausnahmefälle von nicht lebensmitteltauglichem Getreide. Die Bauern weisen darauf hin, dass im letzten feuchten Sommer auf den westfälischen Felder viel Weizen und Gerste verdorben sei. Der Ausschuss hätte gegen Gebühr entsorgt werden müssen. Stattdessen wollen sie jetzt in vielen Fällen ihr Müll-Getreide sinnvoll als Brennstoff nutzen. Immerhin: 2,5 kg Korn brennen so gut wie 1 Ltr. Heizöl. Allerdings fällt durch Mineralien und Chlor im Getreide 10-mal mehr Asche an als bei Holz, solche Hindernisse scheinen jedoch seit kurzem beherrschbar. Durch neue Entwicklungen sind Anlagen auf dem Markt, die die Staubgrenzwerte einhalten. Man erkennt: Es gibt auch hier Entwicklungen, die eine verantwortliche Nutzung des Getreides zur Energiegewinnung als sinnvoll erscheinen lassen. Das Argument, hier verbrennen und dort herrscht Hunger, das kann nicht aufrechterhalten werden. Denn der geringste Anteil der Getreideproduktion fließt in die direkte Nahrungsmittelproduktion. Rund 50 % werden als Futtermittel verwendet und etwa 10 % werden verbrannt um Industriealkohol zu erhalten. Und man kann es nicht oft genug betonen: massive Nahrungsmittelexporte helfen den Entwicklungsländern nicht, sind eine Hilfe in Katastrophenfällen, aber nicht als ständige Maßnahme.
Noch ist nicht klar, wie unsere energiepolitische Zukunft aussehen wird. Erkennbar ist: Der Mix macht’s und klar sollte auch sein – der Landwirt war immer auch Energiewirt und er muss es im verstärkten Maße wieder werden. Dazu gehört auch  Getreide zur Energiegewinnung.
Getreide gewinnt als neue regenerative Energiequelle immer stärker an Bedeutung: einmal durch Vergasung, wo Energiepflanzen als Frischmasse für Biogasanlagen genutzt werden. Zweitens in Form der Verflüssigung als Bioethanol und schließlich immer stärker auch zur Verbrennung.

Marktbereinigung
Bei einer Selbstversorgungsquote an Getreide in der EU von 132% zeigt sich, dass Alternativen für die Getreideverwertung gesucht werden, so auch zur energetischen Nutzung. Die öffentlichen Getreidebestände haben sich zwischen 2004 und 2006 von rund 3 Mio. Tonnen auf mehr als 18 Mio. Tonnen erhöht.
Ein Blick auf die Kostenrendite hinsichtlich der aktuellen Getreide- und Ölpreise lässt die Getreideverbrennung besonders attraktiv erscheinen: Kostet der Liter Heizöl zwischen 40 und 50 Cent, so bringt der Getreidepreis um die 9 Cent pro Kilo. Entspricht ein Liter Heizöl der Brennwertigkeit von 3,5 Kilo Getreide bei Ausschussgetreide (2,5 Kilo bei Qualitätsgetreide), so tritt die Rentabilität offen zutage. Da inzwischen auf mehr als 1,4 Mio. ha oder umgerechnet 12% der Ackerfläche in Deutschland Industrie- und Energiepflanzen wachsen, wird entsprechend auch von Seiten des landwirtschaftlichen Berufsstandes immer wieder für die Ausweitung des Getreideanbaus zur energetischen Nutzung geworben, um dem Agrarsektor langfristig eine weitere betriebliche Einkommensdiversifikation zu bieten.
Die Gegner der Getreideverbrennung plädieren dagegen für eine Extensivierung der Getreideproduktion, da nur durch eine Rückführung der Überproduktion auch eine neue Wertschätzung für Lebensmittel einherginge. Entsprechend könnte sich dann auch eine Marktstabilisierung mit der Erhöhung der Getreidepreise einstellen. Zudem wird damit gerechnet, dass sich bei breiter  Akzeptanz der Getreideverbrennung sowie infolge der Globalisierung der Agrarmärkte zunehmend auch ein internationaler Energie-Pflanzenmarkt herausbildete, der die gleiche konkurrenzwirtschaftliche Wettbewerbsspirale wie bei Brot- und Futtergetreide in Gang setzen würde und den erhofften Einkommensvorteil im vermeintlichen Wachstumsmarkt Energieerzeugung für die heimische Landwirtschaft dahinschmelzen ließ.

Klimaschutz
Vorrangiges Ziel internationaler Verantwortung zum Klimaschutz müsste es sein, alle denkbaren Möglichkeiten zur Reduzierung treibhausrelevanter Emissionen von fossilen Brennstoffen voranzutreiben und zu nutzen, so die Befürworter der Getreideverbrennung. Entsprechend werden nachwachsende Rohstoffe als CO2-neutral dargestellt und die Getreideverbrennung als ein möglicher Beitrag zur Senkung der Kohlendioxidemissionen angesehen. Zwar ist Getreide nach der TA-Luft als zulässiger Brennstoff anerkannt, jedoch nicht sein Einsatz in Kleinfeuerungsanlagen unter 100 kW, was für die Energieverwertung im einzelnen Landwirtschaftsbetrieb ein Hemmnis darstellt.
Aus Sicht der Kritiker gibt es im Bereich nachwachsender Rohstoffe wesentlich wirksamere Einsatzpotentiale als ausgerechnet die Getreideverbrennung, allen voran die Holzverwertung (Hackschnitzelanlagen). Zudem zeigten die herkömmlichen Anlagen zur Getreideverbrennung bis heute erhebliche produktionstechnische Schwächen, da die Emission von Staub und Stickoxiden die Getreideverbrennung als alles andere denn eine „saubere Energiegewinnung“ auswiesen. Hier wird auch eine Verbindung zur Bundesimissionsschutzverordnung (BImSch) hergestellt. Die Schadstoffemissionen, die bei der Getreideverbrennung anfallen, sind wesentlich problematischer als bei Holzbrennstoffen. Das liegt an der Zusammensetzung der Körner, ihrem höheren Stickstoff-, Schwefel- und Chlorgehalt. Auch die Staubemissionen sind höher aufgrund der feinkörnigen Asche mit geringer Dichte, weshalb sie im Abgasstrom leicht mitgetragen wird. Unabhängig von der Verbrennungstechnik wird zudem eine Energiewende unter dem Schlagwort „Suffizienzstrategie statt Effizienzsubstitution“ propagiert. Anstatt den wachsenden weltweiten Energiehunger mittels ständig neuer Suche nach Energieträgern permanent befriedigen zu wollen, sei es an der Zeit, dass gerade von Seiten der Industrieländer eine neue Qualität der Lebensführung und damit auch der Wirtschaftsproduktion und des Energieverbrauchs einherginge: mehr qualitatives Wachstum und Selbstbescheidung statt ungebremstes quantitatives Wachstum mit unersättlichem Anspruchsdenken, was jedoch auf einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel unserer Wirtschafts- und Lebensweise zielt, denn konkret nur auf die Problematik der Getreideverbrennung.

Faktizität der Non-Food-Nutzung
Bereits historisch war der Landwirt nie nur Spezialist für Nahrungsmittel- oder Futtermittelerzeugung, sondern immer auch Energiewirt. Rund ein Viertel der zur Verfügung stehenden Fläche wurde bis ins 19. Jahrhundert für die Ernährung der Zugtiere verwendet. Erst später infolge der Industrialisierung und Arbeitsteilung wandelte sich die Produktionsfunktion der Landwirtschaft zum Rohstofflieferanten der Ernährungs- und Futtermittelindustrie. Von daher gab es schon immer einen Non-Food-Bereich der Agrarproduktion, der sich auch außerhalb des Ernährungsbereichs zum Beispiel mit Flachs oder Leinen auf nachwachsende Rohstoffe konzentrierte.
Auch heute existiert eine Vielfalt an agrarischer Non-Food-Produktion aus Futtermitteln, Industriealkohol, Treib- und Schmierstoffen sowie weiteren industriellen Rohstoffen. Inzwischen hat auch die energetische Nutzung der Landwirtschaft durch Biodiesel und Biogas über ihre ökologische Vorzüglichkeit eine weit verbreitete gesellschaftliche Akzeptanz errungen. Lediglich an der Getreideverbrennung scheinen sich bis heute die Geister zu scheiden.

Technische Effizienz
Die heutigen Feuerungsanlagen zur Getreideverbrennung weisen noch eine Vielzahl technischer Defizite auf wie Korrosionsgefahr oder Verschlackung der Getreideasche, welcher nur mit einem enorm hohen technischen Aufwand beizukommen ist. Solchen Einwänden gegenüber der betriebstechnischen Effizienz wird jedoch die künftige technische Optimierung der Verbrennungsanlagen im Zuge ihrer weiteren Anwendung und Perfektionierung gegenüber gestellt.
Die Befürworter der Getreideverbrennung verweisen auf die gute Lagerfähigkeit und Haltbarkeit sowie im Vergleich zu Öl oder Gas sichere Handhabung von Getreide als Energieträger. Darüber hinaus zeigen der hohe Energiegehalt des Getreides und insbesondere der bevorzugte Einsatz von eiweißarmen Roggen und Gerste eine entsprechende Energievorzüglichkeit. Demgegenüber verweisen die Kritiker der Getreideverbrennung auf die grundsätzliche Alternative zur energetischen Nutzung von Biomasse, insbesondere von Holz und Gras, welche bereits heute mit ausgereifter Technik hervorragende Energiebilanzen erbrächten.

Investitionskosten
Im Gegensatz zu Dänemark, wo inzwischen weit über 10.000 Heizungskessel Getreide thermisch verwertet wird, werden in Deutschland gerade um die 100 Kessel eingesetzt. Bis heute ist Getreidekorn im Leistungsbereich von 15 bis 100 kW Feuerungswärmeleistung bei uns kein zugelassener Regelbrennstoff, auch wenn die Umweltschutzverordnung als Ländersache einen gewissen Auslegungsspielraum ermöglicht. Gleichwohl sind die Investitionskosten und die laufenden Betriebskosten für Genehmigungsverfahren, Rauchgasreinigung und Wartung der Feuerungsanlagen vergleichsweise hoch. Von Befürworterseite wird auf die mögliche Änderung der Bundesimissionsschutzverordnung hingewiesen. Außerdem würden bei breiterer gesellschaftlicher Akzeptanz und Nutzungsausweitung die Investitions- und Betriebskosten durch Serienfertigungen sinken.

Agrarstrukturpolitik
Gerade aus umweltpolitischer Sicht wird mit der Ausweitung pflanzlicher Energieträger auf die Gefahr einer monostrukturellen Anbauentwicklung mit ihren ökologischen Begleitfolgen (z.B. Intensitätssteigerung, Verlust an Artenvielfalt) verwiesen. Demgegenüber sehen die Befürworter aus agrarstrukturpolitischer Sicht in einer zu erstrebenden ausgeglichenen Anbaustruktur mit entsprechender Fruchtfolge nicht das Problem großflächiger Monokulturen, sondern eher die Chance der Einkommensdiversifikation für die Landwirtschaft („Energiewirt“), wobei die Wertschöpfung aus der Energiegewinnung auch in regionale Wirtschaftskreisläufe eingebracht werden könnte.

Ausblick
Eine zusammenfassende ethische Abwägung der energetischen Nutzung von Getreide lässt eine Vielzahl an befürwortenden und kritischen Argumenten gegenüber stellen. Leitgedanken der künftigen energetischen Nutzung von Getreide sollten sich  aus ethisch-moralischer Sicht daran orientieren, einseitige wirtschaftliche Renditeerwartungen mit ausschließlicher technizistischer Orientierung zu vermeiden , das Leitbild ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und die erheblichen emotionalen Vorbehalte, die es gegenüber der Getreideverbrennung gibt, politisch zu akzeptieren.

Konkret hieße das die Alternativen zur Getreideverbrennung zu überprüfen, also die konkrete Nutzung von Holz- und Grasverwertung, Triticale dem Weizen vorzuziehen, sich auf die energetische Nutzung des Getreideausputzes (Mutterkorn und Fusarium) auszurichten und darüber hinaus die energetische Nutzung über die Bioethanol- bzw. Biogasschiene, bei der die agrarischen Nebenprodukte, wie z.B. Schlempe zusätzlich genutzt werden können, bevorzugt anzuwenden.

H.K.-Sch., 17.5.2006

Download: Getreideverbrennung

Kirchen und Bauernverband: Erneuerbare Energien stärker verwenden

Energetische Nutzung von Getreide auch ethisch zu bejahen

(KLB) Für eine stärkere Verwendung erneuerbarer Energien im Energiemix Deutschlands haben sich in einer gemeinsamen Erklärung die beiden kirchlichen Organisationen Katholische Landvolkbewegung (KLB) und Ausschuss für den Dienst auf dem Lande (ADL) in der EKD und der Deutsche Bauernverband (DBV) ausgesprochen. Es sei schöpfungsethisch vereinbar und notwendig, die Sonnenenergie mittel- und unmittelbar besser zu nutzen. Vor allem in der energetischen Nutzung der Biomasse wird eine reale Chance für verbesserten Klimaschutz und größere Unabhängigkeit von endlichen fossilen Energieträgern gesehen.

Die beiden kirchlichen Organisationen ADL und KLB in Deutschland erheben auch gegen die energetische Nutzung von Getreide und anderen für die Lebensmittelerzeugung wichtigen Produkten wie Kartoffeln, Zuckerrüben und Raps keine grundsätzlichen ethischen Bedenken. Aus theologischer Sicht muss die Sicherung einer umweltverträglichen Energieversorgung möglich sein. Bei einer ethischen Abwägung ergibt sich eine Vielzahl an befürwortenden und kritischen Argumenten.

Doch ethisch-moralische Leitgedanken der künftigen energetischen Nutzung von Getreide und ähnlichen Produkten sollten der Klimaschutz und die Nutzung natürlicher Ressourcen sein. Leitlinie dürfte keinesfalls eine einseitige wirtschaftliche Renditeerwartung sein. Das Leitbild der Energiegewinnung aus erneuerbaren nachwachsenden energiereichen Pflanzen müsse die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit sein. Da bei der energetischen Nutzung von Getreide speziell Energiegetreide angebaut sowie Abfallgetreide genutzt wird, beeinflusst diese Art der Energienutzung nicht die weltweite Ernährungssituation. Die Verantwortung für die Hungernden wird dadurch nicht geschmälert.

Allein durch die gestiegenen Ölpreise hat sich Getreide unter den regenerativen Energiequellen zu einem potenziellen Energieträger entwickelt. Experten gehen davon aus, dass die europäische Landwirtschaft mit dem Anbau von Energiegetreide etwa 26 Millionen Tonnen Erdöläquivalent bereitstellen kann, ohne die Nahrungsmittelversorgung zu gefährden. Dabei wurde der Strohanteil noch nicht berücksichtigt.

Energiegetreide zur Wärmenutzung ist damit eine Energiequelle, die heute schon ohne zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten in den Energiemix integriert werden kann. Die Wärmeversorgung mit Energiegetreide ist, gemessen an den reinen Brennstoffkosten, bereits heute wesentlich günstiger als mit Erdöl und Erdgas. Damit der Brennstoff Energiegetreide in Kleinfeuerungsanlagen eingesetzt wird, die für diesen Energierohstoff geeignet sind, müssen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxyd- Emissionen festgelegt werden, fordern die drei Organisationen ADL, KLB und DBV.

Die Grenzwertfestlegung hat sich im Rahmen der Markteinführungsphase übergangsweise an dem derzeitigen Stand der Verbrennungstechnik zu orientieren. Grundsätzlich sind aber auch für Kleinfeuerungsanlagen zur Verbrennung von Energiegetreide die emissionsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Um diese umwelt- und klimaschonende Art der regerativen Wärmeerzeugung bundesweit zu ermöglichen, fordern ADL, KLB und DBV die Bundesregierung auf, Energiegetreide als Regelbrennstoff in die Erste Bundesimmissionsschutzverordnung aufzunehmen.