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Gentechnikfreie Landwirtschaft muss gesichert werden!

KLB Deutschland fordert im Trilog die Berücksichtigung von Wahlfreiheit, Koexistenz und die Einhaltung des Vorsorgeprinzips

 In Brüssel wird über neue Regelungen für die sogenannten neuen Gentechniken (NGT) diskutiert. Sowohl nach dem Vorschlag der EU-Kommission als auch der Änderungen durch das EU-Parlament und den EU-Ministerrat sollen zukünftig nahezu 90 – 95 % der neuen Gentechnik-Pflanzen ohne Risikoprüfung angebaut und deren Produkte verkauft werden können. Derzeit wird im sog. Trilog nach einer gemeinsamen Lösung gesucht.

Ohne Kennzeichnung – das heißt ohne Erkennbarkeit für die Landwirt*innen und die Verbraucher*innen – , ohne Rückholbarkeit, ohne jegliche Schutzmöglichkeiten vor Kontaminationen und ohne Haftungsregelungen wird das Vorsorgeprinzip, das noch immer in der EU gilt, außer Kraft gesetzt. Vor diesem Hintergrund hat die KLB Deutschland auf ihrer Bundesversammlung am Freitag im Kloster Heiligkreuztal ihre Position für eine gentechnikfreie Landwirtschaft erneuert. Mit dem Antrag des Verbandes katholisches Landvolk (VKL) Rottenburg-Stuttgart, der schon 2010 im Verfahren zum Gentechnikgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht mit seiner Expertise eingebunden war, werden die Triolog-Partner (EU-Kommission, EU-Parlament und den EU-Rat) aufgefordert, folgende Kriterien vorzusehen und ihre Entscheidung danach auszurichten: Weiterlesen …