Gentechnik

Umfassende Informationen über Vorteile und Risiken der Gentechnik

In der Bundesversammlung der Katholischen Landvolkbewegung Deutschlands, die Ende April im Bischof-Benno-Haus in Schmochtitz/Bautzen im Freistaat Sachsen tagte, erklärte der Bundesvorsitzende Hermann Kroll-Schlüter, dass die KLB die Haltung der Europäischen Kommission zur Grünen Gentechnik unterstütze und erfreut darüber sei, dass sie eine Verschärfung der GVO-Zulassungsbedingungen (GVO = gentechnisch veränderte Organismen) fordert.

Es sei richtig, das bei der Risikobewertung von GVO künftig die möglichen langfristigen Gefahren sowie die Auswirkungen auf die Artenvielfalt geprüft und wissenschaftliche Erkenntnisse zukünftig stärker beachtet werden sollen.
„Es geht tatsächlich darum, zu bewahren und zu gestalten: Die Vielfalt zu bewahren, die neuen Möglichkeiten verantwortlich zu gestalten, die Auswirkungen der neuen Technik  in der Hand zu behalten,“ betonte der Bundesvorsitzende.

Hermann Kroll-Schlüter erklärte darüber hinaus, dass die Verbreitung von Hunger und Krankheit in der Welt vor allem aus einer Unausgewogenheit politischer wie ökonomischer Prozesse resultiert. Der technologische Fortschritt, besonders die Einführung von genveränderten Organismen, sogenannter GVOs, könnte diese Unausgewogenheit noch verschärfen. Andererseits können technologische Entwicklungen einschließlich der GVOs bei sorgfältigster Anwendung und Begrenzung auch dazu beitragen, Hunger und Armut zu reduzieren. Die Komplexität der Materie und die zu bedenkenden Folgewirkungen für die Umwelt und die Art der Landbewirtschaftung erfordern es, dass sowohl die Öffentlichkeit als auch die Landwirte umfassende und eindeutige Informationen über Vorteile und Risiken von GVOs für Menschen, Wirtschaft und Umwelt erhalten.

Rhöndorf, den 02.05.2006

Positionspapier zur Grünen Gentechnik

Bad Honnef, d. 2. Mai 2006. Auf ihrer diesjährigen Bundesversammlung vom 28. bis 30. April hat die Katholische Landvolkbewegung (KLB) Deutschland ein Positionspapier zur Frage des möglichen Beitrages der Grünen Gentechnik zur Verbesserung der Nahrungsmittelsicherheit in Entwicklungsländern verabschiedet. Es ist das Ergebnis eines mehrjährigen Informationsauswertungs-, Reflexions- und Dialogprozesses innerhalb der KLB unter Einbeziehung von Partnern in Europa und aus Entwicklungsländern, das der Bundesvorsitzende der KLB und des Internationalen Ländlichen Entwicklungsdienstes (ILD), Hermann Kroll-Schlüter und der Geschäftsführer des ILD, Lothar Kleipaß, in 6 Punkten erläuterten:

  1. Die Verbreitung von Hunger und Krankheit in der Welt resultiert aus einer Unausgewogenheit politischer wie ökonomischer Prozesse. Der technologische Fortschritt, besonders die Einführung von genmanipulierten Organismen, so genannter GVO`s, kann diese Unausgewogenheit noch verschärfen. Die Komplexität der Materie und die zu bedenkenden Folgewirkungen für die Umwelt erfordern es, dass sowohl die Öffentlichkeit als auch die Landwirte umfassende und eindeutige Informationen über Vorteile und Risiken von GVO`s, für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, erhalten.
  2. Die Vielfalt der bäuerlichen Wirtschaftsformen ist ein Wert, den es in jedem Fall zu erhalten gilt. Kleinbäuerliche Produktionsweisen, vor allem landwirtschaftliche Subsistenzsysteme, die der lokalen Ernährungssicherung dienen, dürfen im Zuge der Einführung neuer Agrartechniken nicht verdrängt werden. Andernfalls würden sich die Probleme von Hunger und Landflucht weiter verschärfen. Die Grüne Gentechnik kann allerdings dieser Entwicklung weiter Vorschub leisten, da sie tendenziell eher auf agroindustrielle Wirtschaftsformen landwirtschaftlicher Großbetriebe ausgerichtet ist. Dem Erhalt der Überlebensfähigkeit kleinbäuerlicher Produktionssysteme fällt daher eine zentrale Bedeutung zu. Eine Entwicklung wie in Argentinien, wo im Zuge der Einführung der Gentechnologie ganze Regionen inzwischen agrarindustrialisiert sind, gilt es im Interesse der ländlichen Entwicklung mit kleinbäuerlicher Bewirtschaftung unbedingt zu vermeiden.
  3. Die Regierungen sind die entscheidenden Akteure in der Auseinandersetzung um die Einführung von GVO`s. Sie haben daher die Pflicht, Informationen bereit zu halten, falls notwendig regulierend einzugreifen, zu forschen und den Prozess der Auseinandersetzung um die Gentechnik voran zu treiben. Die Untätigkeit von Regierungen kann zu unkontrollierter Verbreitung der grünen Gentechnik führen und damit unumkehrbare negative Folgen  nach sich ziehen. Für den Fall, dass eine Regierung aus Gründen fehlender Kapazitäten nicht in der Lage ist, den Prozess der Implementierung von GVO`s zu begleiten und zu steuern, sollten die internationale Gemeinschaft und Bauernorganisationen auf allen Ebenen Unterstützung gewähren.
  4. Die Gesetzgebung ist aufgefordert, Kriterien auszuarbeiten, anhand derer sich die Auswirkungen von GVO`s auf die ökologischen Prozesse sowie insbesondere auf die unterschiedlichen bäuerlichen Produktionssysteme überprüfen lassen. Diese Kriterien sind jeweils für einzelne Prozesse und Entwicklungen festzulegen. Die Ausgestaltung und Förderung von gentechnologischen Forschungsvorhaben sollten zudem international begleitet werden.
  5. Es ist ein kritisches Bewusstsein in Nord und Süd, über Erfolge und Misserfolge der GVO`s zur Sicherung der Nahrungsgrundlage und zur Armutsreduzierung zu schaffen. Bauernorganisationen und ländliche Verbände können dabei eine wichtige Rolle spielen. Diese Organisationen sind insbesondere in ihrem internationalen Austausch zu stärken, um ihnen im Entscheidungsprozess um die Einführung von GVO`s eine Stimme zu geben, die sie befähigt ihre gemeinsamen Interessen zu vertreten.
  6. Es bedarf schließlich einer stärkeren Kontrolle und Aufklärung über die Auswirkungen der Einführung der Terminator- Technologie bei GVO`s. Bauernorganisationen im Norden wie im Süden sollten gemeinsam den Prozess zur Etablierung eines weltweit geltenden Qualitätssiegels „Bäuerliche Landwirtschaft“ vorantreiben.

Schmochtitz, d. 29. April 2006

Download: Thesen KLB zur Gentechnik 2006

Grünes Licht für grüne Technik?

Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung aus der Sicht der Moraltheologie

Noch Mitte der 90er Jahre galt es als Mehrheitsstandpunkt der großen Volksparteien, aber auch der Kirchen, dass die eigentlichen ethischen Probleme der Gentechnik nicht in ihrer Anwendung im so genannten „grünen“, landwirtschaftlichen Bereich lägen, sondern ausschließlich im „roten“ Feld der Anwendung am Menschen. Dem entsprechend blieb auf dem Feld theologischer Ethik die Zahl der Veröffentlichungen zur Frage der grünen Gentechnik sehr gering. Das hat sich bis heute kaum geändert. Ist die rote Karte für eine grüne Technik also nur eine Sache farbenblinder Ökofundamentalisten? Oder gibt es womöglich auch bei differenzierter Betrachtung begründbare Bedenken, die in die Formulierung begrenzender Normen einfließen müssten?
Die anfangs enorm aufgeputschte und emotionsbeladene Atmosphäre in der Diskussion ist mittlerweile einer größeren Sachlichkeit gewichen. Während damals die BefürworterInnen in der grünen Gentechnik den Schlüssel zur Landwirtschaft des 21. Jh. sahen und die Lösung des Welthungerproblems versprachen, hat man heute diese messinanischen Verheißungen weitgehend auf Normalmaß zurückgeschraubt. Und während bei den GegnerInnen einst die Angst vor „Superunkräutern“ und totalresistenten „Megaschädlingen“ umging, kann heute viel unbefangener eingestanden werde, dass – unbesehen realer und ernst zu nehmender Gefahren – kein vernünftiger Grund für den Entwurf von Horrorszenarien besteht. Wie also können Chancen und Risiken der grünen Gentechnik einer verantwortbaren Abwägung zugeführt werden? Wie lassen sich ethische Regeln angeben, die den Umgang mit ihr in sinnvolle Bahnen lenken? Und: Welchen genuinen Beitrag zur Problemlösung kann hier die Theologie leisten? Diese Fragen leiten die folgenden Ausführungen. Dabei sollen in einem ersten Hauptteil die generellen Maßstäbe dargestellt werden, an denen sich eine ethische Beurteilung der Gentechnik orientieren muss. Im zweiten Hauptteil sollen auf dieser Grundlage einzelne Entwicklungen einer Bewertung zugeführt werden. Daraus ergibt sich abschließend eine Art moraltheologisches „Stimmungsbild“ im Blick auf die grüne Gentechnik.

1 Alllgemeine Maßstäbe zur ethischen Beurteilung der Gentechnik

1.1 Zwei „Irrwege“
Um den hier vertretenen Bewertungsmaßstab zu verdeutlichen, sollen zunächst zwei Argumente als haltlos erwiesen werden, die in der öffentlichen Diskussion über grüne Gentechnik immer wieder vertreten werden. Das erste Argument beruft sich auf die Natur und wird im Allgemeinen so formuliert: „Der Gentransfer über Artgrenzen hinweg ist widernatürlich und daher generell abzulehnen.“ Dem sind jedoch drei Einwände entgegenzustellen:

  • Erstens gibt es den Gentransfer über Artgrenzen hinweg sehr wohl in der Natur, etwa bei Viren und Bakterien, aber (seltener) auch bei  höheren Lebewesen. Gentechnik macht sich in diesem Sinne einen Mechanismus zunutze, der sehr „natürlich“ ist – ansonsten dürfte er kaum funktionieren (empirischer Einwand).
  • Zweitens, so sagt uns die Sprachlogik, kann von einer Aussage über das faktische Sein( einer Deskription) nicht direkt auf ein postuliertes Sollen (eine Präskription) geschlossen werden. Aus einem Satz der Form „A hat die Eigenschaft b“ kann nicht in direkter Deduktion geschlossen werden: „Also soll C die Eigenschaft d haben“. Ein Sollen lässt sich logisch stringent nur aus Wertvorstellungen ableiten, die ihrerseits letztlich die Form von Sollenssätzen aufweisen. Bereits 1903 hat der analytische Philosoph George Edward Moore diese Erkenntnis unter Zurückweisung des „naturalistischen Fehlschlusses“ formuliert (sprachlicher Einwand).
  • Ein dritter Einwand ist philosophischer Art: „Natur“ ist keine objektive Größe. Vielmehr weist die Natur eine Vielfalt ambivalenter, einander entgegengesetzter Dynamiken auf, deren Bewertung und Deutung der Mensch vollzieht. Was wir unter Natur verstehen, ist zwar nicht völlig beliebig, aber es ist doch ganz wesentlich Interpretationssache. Der Mensch kann gar nicht anders als die Natur aus seiner eigenen Perspektive wahrzunehmen und sie von diesem sehr eingeschränkten Blickwinkel her zu deuten (philosophischer Einwand). – Ein Beispiel kann das verdeutlichen: Im Falle einer Blinddarmentzündung stehen zwei natürliche Strebungen gegeneinander: Diejenige des die Entzündung verursachenden Erregers und diejenige des überleben wollenden Menschen. Welcher der beiden Strebungen der Mensch nun Recht gibt, ist eine Frage, deren Antwort sich nicht mehr aus der Natur selbst ablesen lässt. Hier ist Interpretation notwendig.

Das Naturargument ist damit nicht überflüssig. Ethisches Urteilen muss sehr wohl naturale Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen. Sie sind gleichsam Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich verantwortetes Handeln vollzieht. Aber mit ihnen allein ist noch lange nicht hinreichend bestimmt, was ethisches Handeln ausmacht. Hierzu bedarf es vielmehr einer vom Menschen zu verantwortenden Gesamtdeutung der Welt im Blick auf einen Sinn, der weit jenseits aller Fakten der Natur liegt.

Neben dem Verweis auf die Natürlichkeit taucht im christlichen Abendland häufig der Rekurs auf die alleinige Schöpfermacht Gottes auf: „Gott allein ist der Herr des Lebens!“, „Mit dem Eingriff in das Erbgut spielt sich der Mensch zum Schöpfer auf! oder auch, wie der britische Thronfolger Prinz Charles nicht müde wird zu betonen: „Gentechnik greift in Bereiche ein, die Gott gehören, Gott allein!“ Wieder gibt es drei Einwände:

  • Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine derartige Argumentation nur unter Glaubenden kommunikabel ist. Nichtglaubende wird sie kaum berühren. Die Kirche hat aber von ihren Anfängen an den Anspruch erhoben, dass ihre ethischen Forderungen für „säkulare“Handlungsfelder sich an „alle Menschen guten Willens“ richten. Dann darf zur Begründung jedoch nicht auf Gott rekurriert werden (formalethischer Einwand).
  • Hinzu kommt ein zweites Problem: Das Handeln Gottes und das Handeln des Menschen können per defintionem nicht auf derselben Ebene liegen. Wenn Gott tatsächlich als universaler Schöpfer gedacht werden soll, dann muss er jedes Handeln des Menschen nochmals umfangen und ermöglichen. Der Mensch kann gar nicht handeln, ohne dass Gott sein Handeln tragen würde. Nur so kann Gott als der Grund allen Seins gedacht werden. Insofern ist es dem Menschen ohnehin unmöglich, zum Konkurrenten seines Schöpfers zu werden. Durch keinen wie auch immer gearteten Eingriff des Menschen in die Schöpfung ist die Allmacht des Schöpfers bedroht (schöpfungsthologischer Einwand).
  • Schließlich wäre darauf hinzuweisen, dass der Mensch nach biblischer Überzeugung die Welt schöpferisch gestalten soll. Er ist – so die Schöpfungserzählung in Gen 1 – eingesetzt als Ebenbild Gottes und soll über die Erde „herrschen“, d.h. sie aktiv und eigenverantwortlich gestalten. Von diesem Auftrag wird kein Bereich der Wirklichkeit generell ausgenommen, prinzipiell unterliegt alles der gestaltenden Wirkmacht des Menschen (anthropologischer Einwand). Freilich impliziert der Begriff des Ebenbildes, der sich von altorientalischen Königsvorstellungen ableitet, stets die Verantwortlichkeit des Ebenbildes gegenüber seinem Gott. Der Auftrag zur Weltgestaltung beinhaltet also aus christlicher Sicht die Frage, wie sie im Sinne Gottes geschehen kann. Aber zur Beantwortung dieser Frage sind dann weitere, aus anderen Vorstellungen abzuleitende Kriterien erforderlich.
    – Wie das Naturargument ist auch der Verweis auf die Schöpfermacht Gottes damit nicht einfach überflüssig. Gläubigen Menschen kann er eine tief gehende und emotional sehr ansprechende Mahnung zu Vorsicht und Behutsamkeit im Umgang mit der Schöpfung sein. Als Begründung zur pauschalen Ablehnung der Gentechnik taugt er allerdings nicht.

1.2 Lösungsansatz: Gentechnik als Handwerk
Die beiden widerlegten Argumente zielten auf eine Pauschalbewertung der Gentechnik. Jedoch zeigt sich, dass der Weg über solche generalisierenden Wertungen nicht zu einem vernünftigen Ziel führt. Eine differenziertere Beurteilung einzelner gentechnischer Entwicklungen je für sich tut not. Doch welche Perspektive bietet sich dafür an? Es bietet sich an, Gentechnik als das zu untersuchen, was der Begriff bezeichnet: eine Technik.
Der Begriff „Technik“ stammt vom griechischen Wort techne, Handwerk. Die Griechen verstanden unter Technik eine Kunstfertigkeit, die der Mensch sich durch stetes Probieren und Verbessern bewährter Handgriffe aneignet und weiterentwickelt. Solches Probieren bedarf keiner wissenschaftlichen und systematischen Vorüberlegung, es geschieht eher auf der Grundlage eines intuitiven, vorreflexiven und erfahrungsgeleiteten Gespürs für den richtigen Weg. Misserfolge sind von vorneherein einkalkuliert. Technik arbeitet mit der so genannten „black box“: Sie vollzieht bestimmte Handgriffe (Input) und erzielt ein dementsprechendes Ergebnis (Output). Daraus liest sie die Input-Output-Relation ab, kennt aber deren Grund (das Innere der black box) nicht notwendig. Technik ist so gesehen ein Mittel zum Zweck: Der Handwerker erhält einen Auftrag, den er so geschickt und schnell wie möglich auszuführen versucht. Effizienz und Zweckmäßigkeit sind die Indikatoren guter Technik. Der Techniker denkt in Kategorien der Machbarkeit: Was gemacht werden kann, das darf und soll auch gemacht werden.

Damit sind schon die beiden hauptsächlichen Grenzen des technischen Herangehens an die Wirklichkeit angedeutet:
1. Der Technik fehlt die gezielte Ursachenforschung. Diese Aufgabe wird dem logos und damit der (Natur.) Wissenschaft übertragen, die es sich zur zentralen Aufgabe gemacht hat, nach Ursachen, Zusammenhängen und Wechselwirkungen zu fragen. Damit aber einerseits die Technik nicht nur an Syptomen kuriert und andererseits die Wissenschaft auch auf ihre praktische Relevanz achtet, wurde schon in der griechischen Philosophie die Forderung nach ihrer wechselseitigen Rückbindung erhoben.
2. Der Technik fehlt die Frage nach dem Sinn und Ziel menschlichen Handelns, die klassische Frage der Geisteswissenschaften. Zur Zeit der Griechen waren Physik und Metaphysik, Naturwissenschaft und Philosophie noch eine Einheit, so dass mit der Bindung der techne an den logos ipso facto auch ein Sinnhorizont technischen Schaffens erschlossen wurde. Heute muss diese Anbindung neu hergestellt werden: Technik, Natur- und Geisteswissenschaften können nur in ihrer inneren Verbindung dafür sorgen, dass der Mensch seine Verantwortung für diese Welt angemessen reflektiert und wahr-nimmt. Eine in sich selbst gefangene, ursprungs- und ziellos sich selbst entfaltende Technik führt unweigerlich zu fatalen Fehlentwicklungen.

1.3 Technikbeurteilung durch Abschätzung und Bewertung ihrer Folgen
Die Bewertung des Handwerks „Gentechnik“ wird also nur möglich sein, wenn die aus ihrer Anwendung resultierenden Folgen in den Kontext eines umfassenden Sinnhorizonts gestellt werden. Dazu gilt es zwei Schritte zu unternehmen, die mittlerweile zum methodischen Standard der Technikbewertung zählen:
Die Technikfolgenabschätzung (IFA) als Abschätzung sowohl der sicheren positiven und negativen Folgen als auch der möglichen Chancen und Risiken einer Technik: Sie wird zwangsläufig eine Sache der Fachleute sein – der Laie kann hierzu wenig beitragen. Jedoch sind aus ethischer Sicht die Anforderungen an eine TFA zu spezifizieren:
1. Es muss sich um eine langfristig konzipierte Abschätzung der Folgen handeln.
2. Es muss eine hinreichend sichere Abschätzung sein (wobei das erforderliche Maß prognostischer Gewissheit im gesellschaftlichen Diskurs zu bestimmen ist und vom Ziel einer Technikanwendung wesentlich abhängt). Diese Forderung impliziert die Einräumung ausreichend langer Zeiträume für die Abschätzung, etwa um Versuche durchzuführen.
3. Es geht um eine umfassende Abschätzung unter Berücksichtigung aller Technikfolgen: Ökologische, medizinische, soziale, ökonomische, psychische und kulturelle Folgen sowie ihre systemischen Wechselwirkungen sind zu beachten.